Die Debatte um Live-Übertragungen aus dem Untersuchungsausschuss zur Causa des verstorbenen Justiz-Sektionschefs Christian Pilnacek nimmt Fahrt auf. Beim ersten Zusammentreffen des Ausschusses am heutigen Donnerstagmorgen wurden die Akten angefordert, die ersten Befragungen sollen am 14. Jänner starten. Die FPÖ will hier weiter für Transparenz sorgen und setzt sich für Live-Übertragungen ein.
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Mehrheit für Live-Übertragung möglich
Derzeit sind die Sitzungen nur für Medienvertreter zugänglich. Für eine öffentliche Live-Übertragung bräuchte es jedoch eine Änderung der Verfahrensordnung durch den Nationalrat, und zwar mit einer Zweidrittelmehrheit. Die könnte möglich sein, denn alle Parteien signalisieren grundsätzliche Zustimmung.
Deutsches Modell als Vorbild
FPÖ-Fraktionsführer Christian Hafenecker zeigte sich hoffnungsvoll und berichtete von Kontakten mit dem deutschen Bundestag, wo es entsprechende Regelungen bereits gibt. Das deutsche Modell wird nun als Vorbild geprüft. Auch die ÖVP steht dem Projekt positiv gegenüber, will aber noch “Detailfragen” klären.
SPÖ, Neos und Grüne zeigen sich optimistisch, dass eine Änderung sogar noch während des laufenden Ausschusses erfolgen könnte. Ein parteiübergreifendes Treffen zur Livestream-Frage findet am 4. Dezember statt. Bisher verliefen Gespräche allerdings ergebnislos.
Andere Alternativen im Spiel
Skeptischer äußerte sich der ehemalige Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl. Zwar habe er keine Einwände gegen Live-Übertragungen, allerdings sei das Thema nicht ohne Risiken. Bei jeder Frage und Aussage müsse geprüft werden, ob Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Das könne die Verantwortlichen in der Praxis überfordern. Er schlägt zeitnahe Zusammenfassungen der wichtigsten Szenen vor, etwa am Abend oder mehrmals täglich.



