Ein Wiener Paar mit iranischen Wurzeln stritt sich bis vor den Obersten Gerichtshof, weil der Ehemann seiner Frau einst 1.000 Goldmünzen versprach. Am Ende wurde iranisches Recht anerkannt.

4. November 2025 / 07:10 Uhr

Oberster Gerichtshof erkennt Scharia bei Streit zwischen iranischem Ex-Ehepaar an

Die Scharia (islamische Rechtsvorschriften) gilt auch in Österreich. Das hat das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen (LGZ) in einem Streit zwischen zwei Männern im August festgestellt. Nun folgte auch der Oberste Gerichtshof (OGH) diesem Prinzip und verkündete: Iranisches Recht gilt grundsätzlich auch hierzulande – solange es nicht dem österreichischen Rechtsverständnis widerspricht.

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Streit um 1.000 Goldmünzen

Was man vor Jahren noch für unmöglich gehalten hatte, nämlich, dass bei uns einmal die Scharia anerkannt wird, ist nun Wirklichkeit geworden. Glaubte man noch, das Urteil des LGZ vom August sei ein Einzelfall, wurde man jetzt eines Besseren belehrt: Im Ehestreit zwischen einem iranischen Ex-Paar, bei dem es um ein Versprechen des Bräutigams vor der Heirat in Teheran ging, seiner Zukünftigen 1.000 Goldmünzen zu schenken, was dieser nicht eingehalten hat, berief sich der OGH auf iranisches Recht. Darüber hat Die Presse zuerst berichtet.

Iranisch-österreichische Doppelstaatsbürger

Mit dem Fall hat sich sowohl das Bezirksgericht Hernals, das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen und schließlich der Oberste Gerichtshof beschäftigen müssen, denn sowohl die Frau als auch der Mann sind iranisch-österreichische Doppelstaatsbürger und leben in Wien. Welche Auswirkungen so eine Doppelstaatsbürgerschaft, die in Österreich eigentlich verboten ist, haben kann, zeigt nun der Fall des iranischen Ex-Ehepaars, das die Scharia ins österreichische Rechtssystem einschleust.

Bezirksgericht muss Finanzen des Mannes im Iran prüfen

Skurril: Der Mann wurde im Iran zur Zahlung von 20 Goldmünzen verurteilt. Das Bezirksgericht Hernals sprach der Frau die fehlenden 980 Goldmünzen zu und muss nun prüfen, wie im Iran die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mannes festgestellt wird – auch im Hinblick auf künftige Einkommen.

Die verfehlte Einwanderungs-Politik bringt also nicht nur Riesenprobleme für das Sozial- und Schulsystem sowie für die Sicherheit, sondern auch für die Gerichtsbarkeit, die mit Doppelstaatsbürgerschaften und der Scharia konfrontiert wird.

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