Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier gestellt. Der bizarre Grund: Ranzmaier hatte sich im Zuge einer Solidaritätsbekundung mit dem Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger mit einer Pappkrone einer Fast Food-Kette fotografieren lassen – für die Staatsanwaltschaft reicht das bereits als Grund für Ermittlungen.
Abwerzger-Video empörte Politik und Medien
Abwerzger hatte in den sozialen Medien ein Video geteilt, dass ihn mit einer solchen Krone zeigte – daraufhin ergingen sich die Mainstream-Medien in wilden Verschwörungstheorien und zogen eine Verbindung zu einem in Österreich weitgehend unbekannten Video aus den USA, das einen rassistischen Hintergrund haben soll. Auch gegen Abwerzger will die Innsbrucker Staatsanwaltschaft vorgehen, er soll nach dem Willen der Behörde ebenfalls ausgeliefert werden.
Verhetzungs-Verdacht gegen Ranzmaier
Laut Staatsanwaltschaft besteht gegenüber Ranzmaier der Verdacht der “Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen sowie der Verhetzung” (§ 283 StGB). Man sieht in der Aktion einen möglichen strafrechtlich relevanten Beitrag zur Verbreitung oder Billigung verhetzender Inhalte. Worin genau der Zusammenhang zu Abwerzgers Video besteht, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen.
Alles kann jetzt Verhetzung sein
FPÖ-Immunitätssprecher Norbert Nemeth befürchtet eine gefährliche Entwicklung: „Die Auslegung des Verhetzungsparagrafen nimmt mittlerweile bedenkliche Ausmaße an“, meinte er und verwies auf ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts Wien, das für eine enge und grundrechtskonforme Auslegung des Verhetzungstatbestands plädiert. Eine solch inflationäre Auslegung des Verhetzungsparagraphen – der schon lange als “Gummiparagraph” gegen Regierungskritiker und Andersdenkende eingesetzt wird – sieht er als problematisch. Nemeth fragt sich, wohin das führen soll:
Denkt man die Linie der Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, erfüllt künftig jeder, der sich mit dieser Krone – beispielsweise im Rahmen einer Geburtstagsfeier – fotografieren lässt und dieses Foto dann in den sozialen Medien hochlädt, zumindest den objektiven Tatbestand des § 283 StGB.
Auslieferung wegen politischen Tätigkeiten unrechtmäßig
Besonders unsinnig scheint der Auslieferungsantrag zudem zu sein, wenn man bedenkt, dass Ranzmaiers Solidaritätsaktion ganz offensichtlich im Zusammenhang mit seinen politischen Tätigkeiten steht – für die ausdrücklich die parlamentarische Immunität der Abgeordneten gilt. Die FPÖ will der Auslieferung deshalb im Immunitätsausschuss nach der Sommerpause nicht zustimmen.