Der amerikanische Fast Food-Konzern Burger King verteilt seine bekannten Pappkronen gerne an Kinder. Wenn FPÖ-Abgeordnete sich mit dem harmlosen Werbegeschenk zeigen, verfällt die österreichische Justiz aber schnell in Schnappatmung.

29. Juli 2025 / 18:05 Uhr

Wegen einer “Burger King”-Krone: Staatsanwaltschaft beantragt Auslieferung von FPÖ-Mandatar Ranzmaier

Die Staatsanwaltschaft Innsbruck hat die Aufhebung der parlamentarischen Immunität des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Christofer Ranzmaier gestellt. Der bizarre Grund: Ranzmaier hatte sich im Zuge einer Solidaritätsbekundung mit dem Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger mit einer Pappkrone einer Fast Food-Kette fotografieren lassen – für die Staatsanwaltschaft reicht das bereits als Grund für Ermittlungen.

Abwerzger-Video empörte Politik und Medien

Abwerzger hatte in den sozialen Medien ein Video geteilt, dass ihn mit einer solchen Krone zeigte – daraufhin ergingen sich die Mainstream-Medien in wilden Verschwörungstheorien und zogen eine Verbindung zu einem in Österreich weitgehend unbekannten Video aus den USA, das einen rassistischen Hintergrund haben soll. Auch gegen Abwerzger will die Innsbrucker Staatsanwaltschaft vorgehen, er soll nach dem Willen der Behörde ebenfalls ausgeliefert werden.

Verhetzungs-Verdacht gegen Ranzmaier

Laut Staatsanwaltschaft besteht gegenüber Ranzmaier der Verdacht der “Gutheißung mit Strafe bedrohter Handlungen sowie der Verhetzung” (§ 283 StGB). Man sieht in der Aktion einen möglichen strafrechtlich relevanten Beitrag zur Verbreitung oder Billigung verhetzender Inhalte. Worin genau der Zusammenhang zu Abwerzgers Video besteht, wollte die Staatsanwaltschaft nicht sagen.

Alles kann jetzt Verhetzung sein

FPÖ-Immunitätssprecher Norbert Nemeth befürchtet eine gefährliche Entwicklung: „Die Auslegung des Verhetzungsparagrafen nimmt mittlerweile bedenkliche Ausmaße an“, meinte er und verwies auf ein Erkenntnis des Oberlandesgerichts Wien, das für eine enge und grundrechtskonforme Auslegung des Verhetzungstatbestands plädiert. Eine solch inflationäre Auslegung des Verhetzungsparagraphen – der schon lange als “Gummiparagraph” gegen Regierungskritiker und Andersdenkende eingesetzt wird – sieht er als problematisch. Nemeth fragt sich, wohin das führen soll:

Denkt man die Linie der Staatsanwaltschaft Innsbruck weiter, erfüllt künftig jeder, der sich mit dieser Krone – beispielsweise im Rahmen einer Geburtstagsfeier – fotografieren lässt und dieses Foto dann in den sozialen Medien hochlädt, zumindest den objektiven Tatbestand des § 283 StGB.

Auslieferung wegen politischen Tätigkeiten unrechtmäßig

Besonders unsinnig scheint der Auslieferungsantrag zudem zu sein, wenn man bedenkt, dass Ranzmaiers Solidaritätsaktion ganz offensichtlich im Zusammenhang mit seinen politischen Tätigkeiten steht – für die ausdrücklich die parlamentarische Immunität der Abgeordneten gilt. Die FPÖ will der Auslieferung deshalb im Immunitätsausschuss nach der Sommerpause nicht zustimmen.


Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

1.

Aug

12:33 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.