In Baden verweigerte ein Ukrainer bei der offiziellen Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft das Mitsingen der Bundeshymne – und verlor daraufhin zu Recht die begehrte österreichische Staatsbürgerschaft. Die niederösterreichische Landesregierung entzog ihm die bereits verliehene Staatsbürgerschaft nachträglich. Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich bestätigte nun den Widerruf der Verleihung und wies den Einspruch des Mannes ab.
Seltsame Begründung für Verweigerung
Der 24-Jährige, ein Angehöriger der Zeugen Jehovas, hatte im Oktober 2024 während der feierlichen Verleihung das Singen der Hymne mit Verweis auf seine religiösen Überzeugungen abgelehnt. In seiner Begründung führte er aus, er könne sich mit dem in der Hymne ausgedrückten Nationalstolz nicht identifizieren, da seiner Auffassung nach nicht alle Menschen gleich behandelt würden. Er erklärte zudem, aus Glaubensgründen keine Hymne eines Landes zu singen – auch nicht jene der Ukraine.
Gesetz verlangt feierlichen Rahmen
Die niederösterreichische Landesregierung, bestehend aus ÖVP und FPÖ, widerrief daraufhin die zuvor verliehene Staatsbürgerschaft. Grundlage war § 21 des Staatsbürgerschaftsgesetzes, wonach die Verleihung in einem „feierlichen Rahmen“ zu erfolgen hat. Dieser umfasst das gemeinsame Absingen der Bundeshymne sowie das sichtbare Vorhandensein der österreichischen, der Landes- und der EU-Flagge.
Gericht erkennt keinen Ausnahmegrund
Das Gericht zeigte sich von der Argumentation des Ukrainers unbeeindruckt. In seiner Entscheidung stellte es klar, dass die Formulierung „hat zu erfolgen“ im Gesetz einen verpflichtenden Charakter habe. Ausnahmen seien lediglich bei triftigen, objektiv nachweisbaren Gründen zulässig – etwa bei körperlichen Einschränkungen wie Stimmlosigkeit. Religiöse Überzeugungen reichten dafür nicht aus.
Zweifel an Einstellung zur Republik
Darüber hinaus führte das Gericht an, dass Einwände gegen das Singen der Hymne Zweifel an einer bejahenden Einstellung zur Republik Österreich aufwerfen könnten. Der Senat hielt fest, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass eine solche Haltung auch als potenzielle Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu werten sei.
Staatsbürgerschaft ist ein Privileg
Bei der FPÖ sieht man sich durch das Urteil bestätigt. Der niederösterreichische Sicherheits- und Asyllandesrat Martin Antauer (FPÖ) begrüßte die Entscheidung und bezeichnete die Staatsbürgerschaft als „Privileg und Auszeichnung“.