Reiche Menschen zu ermorden, scheint für manche “Aktivisten” kein Problem zu sein. So tat sich die Trans-Lobbyistin Tuuli Reiss mit deutlichen Vernichtungs-Phantasien gegenüber Vermögenden hervor. Auf dem linken Netzwerk Bluesky schrieb sie: “Meine Position ist, dass der Mord an unverantwortlich reichen Menschen nicht nur ethisch vertretbar, sondern nachgerade geboten ist.”
Absurder geht es kaum
Reiss war zuvor unter anderem als Gewaltschutzbeauftragte des Trans-Verbandes bekannt geworden. Jemand, der also vor Gewalt schützen sollte, forderte also lieber, dass Gewalt bis hin zur Ermordung angewendet wird. Doch es kommt noch dicker. Wie der Deutschland Kurier berichtete, wird dieses ganze Theater auch noch von der CDU finanziert. Ob die konservativen Unions-Wähler so etwas im Sinn hatten, als sie ihre Stimme den Schwarzen gaben?
Immerhin scheint zumindest der Bundesverband Trans (BVT) erkannt zu haben, dass jemand wie Reiss nicht haltbar ist. Der Verband hat sich von den Mordaufrufen aus seinem Umfeld gegen Reiche distanziert. “Der Bundesverband Trans distanziert sich klar und unmissverständlich von Aussagen, die Gewalt legitimieren oder relativieren, sowie von jeder Form der Gewaltverherrlichung”, teilte die Organisation auf ihrer Webseite mit.
Verdächtig lange gewartet
Nun teilte die Lobby-Gruppierung mit, Reiss arbeite seit dem 1. Februar nicht mehr für den Verband. “Die in sozialen Netzwerken kursierenden Aussagen wurden nach dem Kenntnisstand des BVT nicht während der aktiven Tätigkeit für den Verband veröffentlicht und erfolgten ausdrücklich im privaten Rahmen.” Die geäußerten Mord-Phantasien seien “nicht durch uns autorisiert und stellen in keiner Weise die Position oder Perspektive des Verbands dar”.
Seltsam an dem Ganzen ist nur, dass der Verband, der Reiss angeblich seit 1. Februar nicht mehr beschäftigt, sich erst am 25. Juni in der hier zitierten Stellungnahme entsprechend äußerte. Wenn Reiss seit Monaten nicht mehr für die Truppe tätig ist, hätte man das angesichts von Reiss’ Verhalten durchaus bereits im Februar öffentlich kundtun können.