FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan machte gestern, Montag, im Parlament darauf aufmerksam, dass der Zugang zur Justiz für alle Bürger durch die hohen Gerichtsgebühren nicht mehr möglich wäre.
Gebühren in zwölf Jahren verdoppelt
Die Gerichtsgebühren-Einnahmen, so Stefan, hätten sich von 2010 bis 2022 von 779.840.000 Euro auf 1.499.083.918 Euro fast verdoppelt. Dem gegenüber stehe eine sinkende Qualität im Justizbereich. Wörtlich sagte er in einer Aussendung:
Die Gerichte sind in manchen Bereichen durch einen deutlich höheren Anfall belastet, die Justizanstalten sind überbelegt, die Personalsituation der Justizwachebeamten ist katastrophal. Der Schluss, den diese Bundesregierung jedoch zieht, sind keine zusätzlichen Planstellen in den Gerichten und den Justizanstalten, stattdessen werden die Gerichts- und sonstigen Gebühren massiv erhöht.
Leistungen reduziert, sparen bei Qualität
Harald Stefan spricht davon, dass die Gerichtsgebühren von der Verlierer-Ampel teilweise sogar um 50 Prozent erhöht werden sollen. Auf der anderen Seite reduziere man Leistungen oder spare bei der Qualität: So werde das Gerichtspraktikum von sieben auf fünf Monate gekürzt – „weniger Ausbildung wirkt sich auf die Qualität aus“, so der FPÖ-Justizsprecher.
Zudem geht der Sparkurs der Regierung dem Erwachsenenschutzgesetz an den Kragen. Mit diesem Gesetz sollte der Missbrauch bei den Sachwalterschaften infolge einer Überprüfung alle drei Jahre beseitigt werden. In Zukunft soll nur noch alle fünf Jahre eine Kontrolle erfolgen.
Antrag auf Senkung der Gerichtsgebühren
In der gestrigen Nationalratssitzung hat Stefan daher folgenden Antrag eingebracht:
Der Nationalrat wolle beschließen: „Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern”.