Auslandsreporter Billy Six während einer Reportage in der Ukraine im Jahr 2014.

31. Jänner 2025 / 11:23 Uhr

Historischer Erfolg für Reporter Billy Six: Bundesverfassungsgericht hebt Urteile auf

Ein wegweisender Beschluss des Bundesverfassungsgerichts sorgt für Aufsehen: Der deutsche Journalist Billy Six, der 2018 in Venezuela inhaftiert worden war, hat vor dem höchsten deutschen Gericht einen bedeutenden Teilerfolg errungen. Das Auswärtige Amt unter Noch-Außenministerin Annalena Baerbock (Grüne) muss sich nun der unangenehmen Frage stellen, ob sie den inhaftierten Reporter damals im Stich gelassen hat.

Politisch unbequemer Journalist im Fadenkreuz der Behörden

Six ist kein Journalist des Mainstream. Er arbeitete unter anderem für die Junge Freiheit und das Deutschland-Magazin und berichtete jahrelang aus internationalen Krisengebieten. Während regierungstreue Journalisten in Deutschland hofiert werden, musste er sich für seine investigative Berichterstattung in Ländern wie Syrien, Venezuela und der Ukraine immer wieder persönlich in Gefahr begeben. 2018 wurde er in Venezuela festgenommen und der „Spionage“ und „Rebellion“ beschuldigt. Er saß vier Monate in einem Gefängnis der venezolanischen Geheimpolizei, bevor er durch den Einsatz seiner Familie, der AfD und des russischen Außenministeriums freikam.

Auffällig war jedoch das Verhalten des deutschen Auswärtigen Amts, das sich betont zurückhielt und – anders als in anderen Fällen – keinen nennenswerten diplomatischen Druck auf die venezolanische Regierung ausübte. Nach seiner Freilassung klagte Six gegen die Bundesregierung, um festzustellen, dass ihm in seiner Haftzeit nicht angemessener diplomatischer Schutz gewährt worden war. Doch die Berliner Verwaltungsgerichte lehnten es bisher ab, sich mit der inhaltlichen Frage zu befassen und wiesen seine Klage mit fadenscheinigen Formal-Argumenten ab.

Rechtsschutz darf nicht verweigert werden

Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Skandal nun korrigiert und entschieden, dass die deutschen Gerichte verpflichtet sind, den Fall zu überprüfen. Die Richter stellten klar, dass Six bereits mehrfach im Ausland inhaftiert worden war und weiterhin als Journalist in Krisengebieten tätig sein wird. Damit bestehe sehr wohl eine Wiederholungsgefahr – ein Argument, das die unteren Gerichte einfach ignoriert hatten. Diese Entscheidung ist nicht nur ein juristischer Erfolg für Six, sondern auch ein Schlag ins Gesicht für die Bundesregierung, die sich bisher jeglicher Verantwortung entzogen hat. Das Auswärtige Amt muss sich nun vor dem Verwaltungsgericht rechtfertigen und erklären, warum es einem deutschen Staatsbürger in ausländischer Haft offenkundig weniger Unterstützung zukommen gelassen hat als anderen.

Zweierlei Maß bei der Unterstützung Deutscher im Ausland

Six selbst machte in einer Stellungnahme deutlich, was dieses Urteil für ihn bedeutet:

Ich kämpfe seit 2018 nicht nur für mich, sondern für den Schutz aller deutschen Journalisten, die in Krisengebieten arbeiten. Das Bundesverfassungsgericht hat nun entschieden, dass die Bundesregierung sich nicht länger aus der Verantwortung stehlen kann. Mein Fall muss neu aufgerollt werden – und das ist ein Sieg für die Meinungsfreiheit! […] In den letzten Jahren haben wir gesehen, wie mit zweierlei Maß gemessen wurde: Während linke Aktivisten mit medialer Unterstützung freigepresst wurden, ließ man mich in Caracas vier Monate lang in einem Kellerloch sitzen. Die deutsche Diplomatie weigerte sich, für mich auch nur annähernd den gleichen Einsatz zu zeigen, den sie bei anderen an den Tag legt.

System-Medien ignorieren den Fall

Erwartungsgemäß hatten die etablierten Medien mit Schweigen reagiert. Während Journalisten, die dem linksgrünen Lager nahestehen, regelmäßig breite mediale Unterstützung und staatliche Schutzmaßnahmen erhalten, wurde der Fall Billy Six bewusst ignoriert. Dieselben Medien, die sich für die Freilassung von regierungstreuen „Aktivisten“ weltweit einsetzen, zeigten für einen konservativen Journalisten keinerlei Interesse.

Six selbst äußerte sich dazu mit scharfen Worten:

Die ‚Qualitätsmedien‘ berichten nur dann über mich, wenn sie mich diffamieren können. Nun hat das höchste deutsche Gericht festgestellt, dass ich sehr wohl ein Recht darauf habe, die Bundesregierung zur Rechenschaft zu ziehen – und trotzdem hört man in den Leitmedien kein Wort darüber.

Unterstützung bekam Six damals statt von Regierung und der etablierten Presse von der patriotischen AfD und alternativen Medien:

Ich danke allen, die diesen Erfolg möglich gemacht haben: meiner Familie, den Aktivisten der Bürgerbewegung ‚Free Billy‘, der Wochenzeitung ‚Junge Freiheit‘, den ‚Deutschen Konservativen‘, ‚NuoViso TV‘ sowie allen freien Medien, der AfD und dem russischen Außenministerium.

Auch über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes berichtete von den sonst sehr schnellen, großen Medienhäusern bisher einzig ntv. Für Six ist das Urteil ein wichtiger Etappensieg. Doch der eigentliche Kampf beginnt jetzt erst: Es geht nicht nur um seinen Fall, sondern um die grundsätzliche Frage, ob deutsche Journalisten im Ausland auf die Unterstützung ihres eigenen Landes zählen können – oder ob diese Hilfe nur denen vorbehalten ist, die der Regierung politisch genehm sind.

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