Die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) wollte im Februar den Gästen des Akademikerballs „das Tanzbein brechen“. Nach einer parlamentarischen Anfrage hat der zuständige ÖVP-Bildungsminister Martin Polaschek den Gewaltaufruf zwar verurteilt, fühlt sich für ein Einschreiten nach diesem Eklat aber nicht zuständig.
Sujet immer noch auf Facebook und Instagram
Die mit Zwangsbeiträgen finanzierte ÖH sollte eigentlich für alle Studenten da sein und vor allem überparteilich agieren. Doch weit gefehlt: Ein Sujet auf der Facebook– und Instagram-Seite der ÖH, das es immer noch gibt, zeigt säbelschwingende Burschenschafter – und darüber steht „Burschenschaften das Tanzbein brechen“. Im Text wird der Aufruf zur Gewalt dann noch deutlicher – wörtlich ist dort zu lesen:
Jährlich tanzt beim Akademikerball in Wien das Who-is-Who der europäischen Rechten auf. Wir als ÖH fordern das Ende des Akademikerball in der Hofburg und sonst wo! Nazis aufs Maul! Burschis raus aus der Hofburg! Burschis raus aus den Hochschulen!
Kein Aufschrei selbsternannter Moralisten
Das brutale Hetzen der Österreichischen Hochschülerschaft, die durch die Zwangsbeiträge aller Studenten finanziert wird, gegen die Besucher des Akademikerballs hatte zwar keinen Aufschrei selbsternannter Moralisten wie zum Beispiel Bundespräsident Alexander Van der Bellen zufolge, jedenfalls aber ein Nachspiel im Parlament. FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf brachte dazu eine parlamentarische Anfrage an den ÖVP-Bildungsminister ein. Er wollte unter anderem wissen, ob Maßnahmen geplant sind, um sicherzustellen, dass die Mitglieder der ÖH gemäß ihren Mandaten neutral handeln und Gewaltaufrufe künftig unterbleiben. Graf fragte Polaschek außerdem, warum dieser dem offiziellen Gewaltaufruf der ÖH nicht von sich aus widersprochen habe.
ÖH regelt Angelegenheiten selbst
In der Anfragebeantwortung sagte Polaschek nun:
Einleitend halte ich fest, dass ich die Wortwahl „Burschenschaften das Tanzbein brechen“ für in keiner Weise akzeptabel erachte. Gleichgültig, ob man diese Formulierung als Aufruf zu Gewalt oder bloß als sprachliches Bild auffasst, ich weise diese Äußerung jedenfalls auf das Entschiedenste zurück.
Sonst aber könne er nichts tun, weil die ÖH eine Körperschaft öffentlichen Rechts sei, die ihre Angelegenheiten selbst regle. Fazit: Polaschek kann gegen die ÖH nicht einschreiten, wenn diese ausrücken möchte, um politisch Andersdenkende körperlich zu attackieren.
Im Anhang finden Sie den Originaltext der Anfragebeantwortung von Martin Polaschek an FPÖ-Wissenschaftssprecher Martin Graf: