Brisant: Die schwarz-grüne Regierung musste mit Stand 26. Juni bereits an 193 Personen, die einen Corona-Impfschaden erlitten hatten, eine Entschädigung zahlen.
Corona-Aufarbeitung
Das geht aus einer Anfragebeantwortung durch den grünen Gesundheitsminister Johannes Rauch an den freiheitlichen Nationalratsabgeordneten Gerald Hauser hervor, die erst jetzt öffentlich wurde. Zuvor hatte Oe24 von 138 Personen berichtet, die im Sinne des Impfschadengesetzes eine Entschädigung zuerkannt bekamen und sich auf 1.479 Anträge bis zum 1. Mai berufen.
Thrombosen und neurologische Beschwerden
Die Betroffenen, die einen Impfschaden geltend machen, klagen in der Regel über klassische Impf-Nebenwirkungen wie Kopfschmerzen, Schmerzen am Impfarm, oder Fieber, aber auch über Herzmuskelentzündungen , Thrombosen, Embolien und neurologische Beschwerden.
Je nach Schwere des Schadens werden die Personen unterschiedlich entschädigt. Es gibt Einmalzahlungen zwischen 1.305,70 und 5.689,20 Euro. Sieben Personen wurde eine befristete Rente, zehn Personen eine Dauerrente zuerkannt. Auch eine Waisenrente wurde geleistet. Drei Personen wurde zur Rente eine Pflegezulage zuerkannt.
Vorwürfe gegen Bund gehen ins Leere
Interessantes Detail: Eine Amtshaftungsklage im Zusammenhang mit einer Covid-19-Impfung wurde vom Oberlandesgericht Linz (OLG) in zweiter Instanz abgewiesen. Der Kläger brachte vor, dass die Zulassung der verabreichten Impfstoffe mangelhaft sei und die Impfungen durch den Bund in dem Arzneimittelgesetz widersprechender Weise beworben worden wären.
Laut Anfragebeantwortung durch Minister Rauch habe das OLG Linz in diesem Fall festgestellt, dass die Zulassung des Impfstoffs auf EU-Ebene für Österreich verbindlich sei und diesbezügliche Vorwürfe gegen den Bund daher ins Leere gingen.
Pharmaindustrie rechtlich abgesichert
Offenbar hat sich die Pharmaindustrie, die an der Verabreichung von rund 20 Millionen Impfdosen in Österreich ein gutes Geschäft machte, rechtlich gut abgesichert, damit sie im Falle des Falles nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann.
Hier die Beantwortung der Anfrage durch Minister Rauch im Originalwortlaut: