Jägermeister

Das Jägermeister-Markenzeichen mit Hirsch, Strahlenkranz und Kreuz darf auch in der Schweiz weiterhin verwendet werden.

18. Feber 2020 / 09:15 Uhr

Schweiz: Jägermeister-Logo verletzt keine religiösen Gefühle

Jetzt hat das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden: Der Spirituosen-Hersteller Jägermeister darf seinen Kräuterlikör auch weiterhin mit dem traditionellen Hirschlogo und dem Kreuz zwischen dem Geweih bei den Eidgenossen vermarkten. Laut Schweizer BVwG würden die religösen Gefühle des “durchschnittlichen Christen” durch die Jägermeister-Bildmarke nicht verletzt.

Die Kombination des Hirschen mit dem Strahlenkranz und dem christliche Symbol führe laut Gericht zu keiner verletzenden oder respektlosen Darstellung.

Institut für Geistiges Eigentum verweigerte Marken-Schutz

Der Streit um das Jägermeister-Markenzeichen reicht bis in den September 2017 zurück. Damals hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum den Marken-Schutz wegen Verletzung der religiösen Empfindung verweigert. Jägermeister war gegen die Entscheidung dieser Behörde gerichtlich vorgegangen.

Dabei gibt es dieses Markenzeichen, inklusive Likör-Rezeptur, bei Jägermeister bereits seit 1934. Und die produzierende Firma gibt es seit 1878, als diese im niedersächsischen Wolfsbüttel gegründet wurde. Das Logo verweist auf den Heiligen Hubertus als Schutzpatron der Jäger.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

29.

Okt

20:51 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.