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31. Mai 2012 / 15:27 Uhr

Causa Meschar: Die Urkunden zur Stiftungsgründung

Warum eine Stiftung gründen? Diese Frage hat die heute 90-jährige Gertrud Meschar – auch gegenüber Medien – selbst beantwortet. Sie wollte es so und ist mit diesem Wunsch an Martin Graf herangetreten. Bis der Gründungsakt endgültig vollzogen war, sind knapp zwei Jahre vergangen. Es wurden intensive Gespräche geführt. Der Stiftungszweck wurde festgelegt. Zwei Notariatsakte wurden errichtet, stets einher gehend mit einer Rechtsberatung, wie Martin Graf versichert. Frau Meschar sieht das heute anders, will die Trageweite der Stiftungsgründung nicht verstanden haben. Doch eine weitere Belehrung vor Gericht – rund ein halbes Jahr nach den Notariatsakten – belegt, dass ihr alle Konsequenzen von einer Richterin dargelegt wurden. Erst dann wurde die Stiftung im Firmenbuch eingetragen und somit rechtsgültig. Unzensuriert.at veröffentlicht sämtliche Dokumente der Stiftungsgründung.

22. Mai 2006 – Die Stiftungsurkunde

Mit dem Notariatsakt der Stiftungsurkunde wurde die Stiftung in ihrer gesetzlichen Minimalform mit einem Vermögen von 75.000 Euro errichtet. Als Zweck zu Lebzeiten der Stifterin wurde „die Ausstattung und Unterstützung des Lebensunterhaltes des Stifters im Allgemeinen sowie die wirtschaftliche Förderung des Stifters im weitesten Sinne, wenn die Mittel der Privatstiftung dafür ausreichen“ festgelegt. Nach Frau Meschars Ableben wurden „die Unterstützung der Wissenschaft und Forschung im Allgemeinen insbesondere auf dem Gebiet der Augenheilkunde“ sowie „die Übernahme der laufenden Pflege und Instandhaltung des Grabes des Stifters“ festgeschrieben. Ausdrücklich wurde im Artikel 13 folgendes normiert:

Der Stifter behält sich vor, anlässlich der Gründung der Stiftung oder zu einem späteren Zeitpunkt eine Stiftungszusatzurkunde zu errichten.

30. Juni 2006 – Die Stiftungszusatzurkunde

Mit dieser Urkunde wurden nicht nur Liegenschaften und Wertpapiere von Frau Meschar zum Stiftungsvermögen hinzugefügt, sondern auch die Zwecke erweitert. Nach Frau Meschars Ableben sollen nun auch jene „Person oder Institution, welcher die Übernahme der laufenden Pflege und Instandhaltung des Grabes der Stifterin übertragen wurde/wird“, „Einrichtungen zur Betreuung von Tieren, beispielsweise Blinden-, Such- und Rettungshunde“ sowie ein namentlich genannter Tierarzt mit einem Fixbetrag von 2000 Euro jährlich profitieren. Klar geregelt ist auch, dass der Stiftungsvorstand zu Lebzeiten der Stifterin unentgeltlich tätig ist und nur anfallende Auslagen ersetzt bekommt. Die Stiftungsvorstände haben aus Kostengründen bis heute auch auf den Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung verzichtet, zu dem sie laut Stiftungszusatzurkunde berechtigt gewesen wären. Drei Liegenschaften – in Kagran, Donaufeld und Essling – wurden eingebracht. Auf einer davon, die Frau Meschar bis heute bewohnt, wurde zu ihren Gunsten ein Wohnungsgebrauchsrecht im Grundbuch einverleibt.

10. Oktober 2006 – Rechtsbelehrung vor Gericht

Das zuständige Firmenbuchgericht nahm seine Verantwortung bei der Gründung der „Gertrud Meschar Privatstiftung“ überaus sorgsam wahr und lud Frau Meschar daher vor der Eintragung im Firmenbuch persönlich zu einer Rechtsbelehrung, die am 10. Oktober 2006 – also vier bis fünf Monate nach den Notariatsakten – stattfand. Die Richterin fertigte über diese Belehrung ein handschriftliches Protokoll an, das von Frau Meschar unterschrieben wurde. Darin heißt es wörtlich:

Es erscheint Frau Gertrud Meschar, Personalausweis der Republik Österreich, Nr. 10090398, ausgestellt von MDN 22.In Begleitung Dr.is Martin Graf. Frau Meschar wird darauf aufmerksam gemacht, daß hinsichtlich der Stiftung kein Änderungsvorbehalt besteht, sie das Vermögen d.h., ohne dies rückgängig machen zu können, in die Stiftung einbringt und nicht mehr selbst darüber disponieren kann, sondern nur der Stiftungsvorstand. Weiters darüber, daß der Stiftungsvorstand nur aus wichtigen Gründen abberufen werden könne.
Frau Meschar erklärt, daß ihr dies alles vollkommen klar wäre, und sie keine Nachkommen habe, sodaß sie aus diesem Grund die Stiftung errichtet habe.

Heute üben Frau Meschar bzw. ihr neues Beraterumfeld auch daran Kritik, dass sie zu diesem Gerichtstermin von Martin Graf begleitet worden sei. Dies geschah jedoch auf ihren ausdrücklichen Wunsch, so Graf: „Frau Meschar hat mich darum ersucht. Hätte sie das nicht getan, hätte ich von diesem Termin gar nichts gewusst. Die Vorladung war ja ausschließlich an sie persönlich adressiert.“ Der dokumentierte Gang der Stiftungsgründung lässt jedenfalls nicht auf eine "Überrumpelung" schließen, die Frau Meschars neues Umfeld heute – sechs Jahre später – als "Wahrheit" präsentiert.

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