Es ist wieder einmal so weit: Die Erstaufnahmestelle Traiskirchen platzt aus allen Nähten. Statt der 480, die für das Lager vertraglich vereinbart wurden, sind rund 1.500 Asylsuchende dort einquartiert. Die gebeutelten Anwohner sind zu Recht empört, denn die Belastungen für die Region Traiskirchen steigen mit der Belegungszahl massiv an.
Kommentar von Barbara Rosenkranz
Damit steigt auch der Druck auf die politischen Entscheidungsträger, bis es schließlich zu einem Treffen im Innenministerium kommt, das unter dem bedeutungsschwangeren Namen "Krisengipfel", endlich Probleme lösen soll. Die vermeintliche Lösung ist dabei seit Jahrzehnten die gleiche: Die Aufnahmestelle soll – vorübergehend – entlastet werden, indem die Asylwerber über die gesamte Republik aufgeteilt werden.
Doch das ist keine Problemlösung, sondern eine Problemverschiebung, die letztlich zu einer Problemverschärfung führen muss.
Denn es kommt zu einer ständigen Wiederholung dieses Phänomens. Ist die Erstaufnahmestelle halbwegs geleert, wird sie innerhalb kürzester Zeit wieder gefüllt. Dieser Eindruck erhärtet sich, wenn man die Statistiken der Asylanträge und Anerkennungsquoten studiert. Wie EU-Statistiker von Eurostat bekanntgaben, bewilligte Österreich 2011 weit mehr Asylanträge als der EU-Durchschnitt. Im vergangen Jahr erhielten 30,8 Prozent der Antragsteller in erster Instanz einen positiven Entscheid. Der EU-Schnitt lag dabei nur bei 25,1 Prozent. Insgesamt wurden im Vorjahr von 22.570 Fällen 5.865 der Asylstatus anerkannt. (Die österreichische Anerkennungsrate nach endgültigen Berufungsentscheiden liegt bei 19,1 Prozent).
Asylrecht ist Schutz auf Zeit
Die Lösung der Schwierigkeit kann nur an der Wurzel gefunden werden. Es kann nicht sein, dass weiter ungeregelte Einwanderung unter dem Deckmantel des Asyls stattfindet. Es muss vielmehr wieder zum Kern des Asyl-Flüchtlingsschutzes der Genfer Konvention zurückgefunden werden. Demnach ist ein Flüchtling eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt […]". Dabei ist in der Flüchtlingskonvention auch eine zeitliche Begrenzung vorgesehen. Eine Person verliert ihn, wenn sie "nach Wegfall der Umstände, auf Grund derer sie als Flüchtling anerkannt worden ist, es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Landes in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt." Kurz: Asyl ist Schutz vor Verfolgung auf Zeit und kein einfacher Fahrschein für Einwanderer!
EU-Regelungen zu Österreich Gunsten werden nicht vollzogen
Österreich ist seit der Osterweiterung 2004 ein EU-Binnenland. Es dürfte daher eigentlich nur mit Asylverfahren von Menschen zu tun haben, die illegal über den außereuropäischen Luftraum ins Land gekommen sind. Würde die Bundesregierung das Dublin-II-Abkommen konsequent anwenden, das klar regelt, dass derjenige EU-Staat für die Durchführung des Asylverfahrens zuständig ist, der die Einreise in den EU-Raum veranlasst oder nicht verhindert hat, müsste sie sich gar nicht mit den Bundesländern über Aufnahmequoten streiten. Doch wenn eine klare Regelung der Europäischen Union einmal zu Österreichs Gunsten wirkt, wird sie von den sonst so "brüsselhörigen" Entscheidungsträgern nicht durchgesetzt. Eine entlarvende Erkenntnis über die rot-schwarze Asylpolitik, die endlich abgelöst werden muss.
Barbara Rosenkranz schreibt auf www.zurueckzurvernunft.at.