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29. Juli 2015 / 11:30 Uhr

Heer: Muslimbart doch nicht zulässig?

Die Tageszeitung Heute berichtete, dass strenggläubige Muslime, aufgrund eines Erlasses des Verteidigungsministeriums, beim Bundesheer rasur- und schutzmaskenbefreit seien. Zum Nachweis der Strenggläubigkeit genüge lediglich die Bestätigung durch die Islamische Glaubensgemeinschaft.

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Einspruch: Es gibt keine Definition für gläubig im Koran

Dieser Rechtsansicht widerspricht die Zeitschrift  Einspruch vehement. In einer Aussendung erklärten die Redakteure, dass es eigentlich gar keine Definition für strenggläubige Muslime gäbe. Das sei lediglich eine frei erfundene Titulierung. Weiters heißt es in der Aussendung, dass im Koran  wiederholt darauf hingewiesen werde, dass niemand, nicht einmal der Prophet Mohammed selbst, wissen könne, wer gläubig oder ungläubig sei, sondern dass dies eine Angelegenheit zwischen Gott und Mensch sei. Dies wird laut Einspruch sogar in mehreren Versen des Korans wiedergegeben. 

Keine Sonderregelung im türkischem Militär

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Interessant ist es auch, dass es gerade in überwiegend muslimischen Ländern, wie der Türkei, keine solchen Ausnahmeregelungen für Strenggläubige gelten. Dort muss jeder beim Militär die Haare kurz geschorren haben und keiner darf einen Bart tragen. Personen nach ihrer Gläubigkeit zu behandeln, dürfte also offenbar eine Erfindung der österreichischen Behörden sein, um die besondere Toleranz der österreichischen Gesellschaft hervorzuheben.

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