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20. April 2016 / 10:30 Uhr

Van der Bellen forderte 1998 weitgehende Entmachtung des Bundespräsidenten

Das Presse-Archiv dürfte dem grünen Präsidentschaftskandidaten Alexander Van der Bellen nicht nur aufgrund seiner Forderung nach Halbierung des Bundesheers zum Verhängnis werden. Im aktuellen Bundespräsidentschafts-Wahlkampf betont Van der Bellen stets, dass er eine FPÖ-geführte Regierung nicht angeloben würde. Ginge es allerdings nach Van der Bellens Vorstellungen noch im Jahr 1998, so hätte er – würde er zum Bundespräsidenten gewählt – eine derartige Möglichkeit ohnehin nicht.

Bundespräsident ohne Kompetenz

In einer Presseaussendung der Grünen forderte Van der Bellen, dass insbesonders die Ernennung bzw. die Entlassung der Bundesregierung einzig und allein Kompetenzen sein müssten, die dem Parlament zustehen sollen. Das verfassungskonforme Zustandekommen der Gesetze solle vom Präsidenten des Nationalrates beglaubigt werden. Und der Oberbefehl für das Bundesheer sei Sache der Bundesregierung.

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Unerträgliche Machtfülle des Bundespräsidenten?

Van der Bellen in der Presseaussendung wörtlich:

Die Machtfülle und die tatsächliche Rolle des Bundespräsidenten klaffen weit auseinander. Eine Verfassungskrise kann dadurch jederzeit ausgelöst werden. Die geforderte Verfassungsreform muß sich vor allem an einer zeitgemäßen Umschichtung von Kompetenzen des Bundespräsidenten an das Parlament orientieren. Und ist keine Causa Klestil.

Außerdem sei es politisch unerträglich, dass die österreichische Verfassung dem Präsidenten de facto eine Stellung einräume, die dem französischen Präsidenten nur wenig nachstehe, ließ Van der Bellen 1998 ausrichten.

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