Die AfD – im Bild Beatrix von Storch – will nun gegen die Bundestagswahl 2025 klagen, weil die Grünen mit ihrer Liste gegen das Grundgesetz verstoßen haben sollen. Ob die Klage Erfolg hat, erscheint aber eher fraglich.

26. März 2026 / 09:17 Uhr

Wegen Frauenquote bei den Grünen: AfD möchte die Bundestagswahl anfechten

Die AfD plant, die Bundestagswahl vom Februar 2025 vor dem Bundesverfassungsgericht anzufechten. Dies hat der Fraktionsvorstand der Bild zufolge entschieden. Die Wahlprüfungsbeschwerde soll dazu führen, die Listenaufstellung der Grünen für verfassungswidrig zu erklären.

AfD: Grüne verstoßen gegen Grundgesetz

Dabei geht es um das sogenannte “Frauenstatut” der Grünen. Laut diesem Statut musste für die Bundestagswahl jeder zweite Listenplatz an einen weiblichen Kandidaten vergeben werden. Darin erkennt die AfD einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes. In der Beschlussvorlage heißt es laut der Bild, man stelle “das Gleichberechtigungsverständnis der Grünen infrage”. Die AfD-Fraktion will nun vor dem Verfassungsgericht beweisen, dass die Grünen “ein fehlgeleitetes Demokratie- und Verfassungsverständnis” haben und sich gleichzeitig “als moralisch überlegen” inszenieren.


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Die stellvertretende AfD-Fraktionsvorsitzende Beatrix von Storch erklärte dazu laut Kettner Edelmetalle: “Die Kandidatur auf einen Listenplatz muss allen offenstehen, sie darf nicht nach Geschlecht festgelegt werden.” Und gegenüber der Bild sagte sie: “Wenn das Gericht die Verfassungswidrigkeit der Listenaufstellung feststellt, würde das die Grünen zwingen, ihre Listen künftig verfassungskonform zu beschließen. Unsere Klage soll auch verhindern, dass die paritätische Regelung der Grünen für andere Parteien im Wahlgesetz festgeschrieben wird.”


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