Der Europäische Gerichtshof urteilt, dass ein illegal Eingereister nicht automatisch in das Land zurückgeschickt werden kann, wo er bereits einen Asylantrag stellte.

29. Jänner 2018 / 13:43 Uhr

#Einzelfall: Syrer reist gleich zweimal illegal nach Deutschland ein – EuGH gibt ihm Rückendeckung

Die Agenda, Länder wie Deutschland oder Österreich mit einer möglichst hohen Zahl an Migranten zu überfluten, konnte in den letzten Jahren nur mit massiven Rechtsbrüchen umgesetzt werden. So wurden EU-Vorgaben wie Dublin- oder die Schengen-Richtlinien einfach ignoriert. Und nicht nur das, Politiker wie Viktor Orban, die sich gesetzeskonform verhielten, sahen sich sogar mit massiven Anwürfen und Strafdrohungen konfrontiert. Da so etwas auf Dauer nicht möglich ist, geht man gerade dazu über, das Illegale zu legalisieren. Höchstgerichte auf nationaler und auf EU-Ebene machen da “ganze Arbeit”. Das Endziel: Familiennachzug ausweiten und Abschiebungen praktisch zu verunmöglichen.

Richter verordnen mehrstufiges Asylverfahren auch für Illegale

Wie die Zeit berichtete, dürfen illegal in ein EU-Land eingereiste Asylbewerber laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) nicht ohne Weiteres in den EU-Staat zurückgeschickt werden, in dem sie erstmals Asyl beantragt haben. Es müsse vielmehr wieder ein mehrstufiges Verfahren durchlaufen werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag (Rechtssache C-360/16).

Erneut eingereister Syrer darf nach Italien auch in Deutschland Asyl beantragen

Anlassfall war der Asylantrag eines Syrers, der in Deutschland einen Asylantrag stellte, obwohl er zuvor bereits in Italien internationalen Schutz beantragt hatte. Deutschland bat Italien daraufhin um seine Wiederaufnahme. Als die italienischen Behörden sich kooperativ zeigten, lehnte Deutschland den Asylantrag des Syrers ab und schickte ihn wieder nach Italien. Es dauerte jedoch nicht lange, und der Schutzsuchende war schon wieder da. Wer jetzt glaubt, diese Frechheit wurde entsprechend rechtlich gewürdigt, liegt weit daneben.

Denn das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall an den EuGH verwiesen. Zu entscheiden war unter anderem die Frage, ob Deutschland nach der illegalen Einreise für das weitere Asylverfahren zuständig sein könnte, so weiter die genannte Zeitung. Wie der EuGH urteilte, ist das nicht automatisch der Fall.

EuGH macht sich für zweimal illegal Eingereisten stark

Der Gerichtshof formulierte in seiner Entscheidung, dass Deutschland erneut einen Antrag auf Wiederaufnahme an die italienischen Behörden zu stellen habe. Und da gilt es rasch zu handeln, denn versäumt Deutschland dabei die geltende Frist von gut zwei Monaten, kann der Betroffene erneut einen Asylantrag in Deutschland stellen. Ab diesem Zeitpunkt wäre dann Deutschland für das Verfahren zuständig. Gewiefte Anwälte der Asylindustrie werden sicher alles in Gang setzen, dass man diesen Herrn nicht mehr los wird. Von der Signalwirkung an weitere Schutzsuchende gar nicht erst zu reden.

 

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