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Afghane wollte Freundin ermorden, Verteidigerin will auf “schwere Körperverletzung” plädieren.

17. Juli 2017 / 20:21 Uhr

Wien: Fünf Stiche in den Kopf – lebenslang für Afghanen wegen Mordversuchs an Freundin

Im Wiener Straflandesgericht fand am Montag der Prozess gegen einen Afghanen statt, der seine ebenfalls aus Afghanistan stammende Freundin mit mehreren Messerstichen lebensgefährlich verletzt hatte. Er beruft sich auf "Erinnerungslücken". Nach knapp einer Stunde Beratungszeit entschied das Geschworenengericht auf lebenslange Haftstrafe wegen Mordfversuchs. Der Angeklagte hatte zuvor versucht, sich auf Erinnerungslücken auszureden, seine Anwältin wollte die Tat als "schwere Körperverletzung" darstellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

“Flüchtling” stach mit Klappmesser auf wehrlose Frau ein

Die brutale Straftat liegt ein Jahr zurück. Am 12.Juli letzten Jahres hatte der 27-jährige “Flüchtling” in der U-Bahnstation Währingerstraße auf seine 22-jährige Freundin eingestochen, weil diese von ihm nichts mehr wissen wollte. In Folge einer Auseinandersetzung stach er mit einem Klappmesser der jungen Frau mehrmals in den Kopf. Anschließend stürzte sie eine Treppe hinunter und zog sich zusätzlich einen Schädelbasisbruch zu. Sie wurde mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Spital gebracht und überlebte nur knapp.

Die Afghanin hat von ihren Verletzungen bleibende Schäden zurückbehalten und wird dauerhaft ein Pflegefall bleiben.

Opfer wollte Beziehung beenden

Ausgangspunkt der Bluttat dürfte verletzter Stolz des Angeklagten gewesen sein. Sein Opfer hatte sich im Lauf ihres Aufenthaltes in Wien emanzipiert und dem westlichen Lebensstil angepasst. Infolgedessen dürfte für ihren bisherigen Freund in ihrem Leben kein Platz mehr gewesen sein, was dieser nicht so einfach hinnehmen wollte. Einer anderen Freundin teilte der Angeklagte per SMS mit, dass er die 22-jährige töten wolle, weil sie ihn "verarscht" hätte.

“Kann mich nicht erinnern”

In der Folge lauerte er der jungen Frau in der U-Bahnstation auf, wo es dann zu dem brutalen Verbrechen kam. Wie es genau ablief, daran will er sich nicht erinnern können. "Ich weiß nicht, wie ich begonnen habe zu stechen." Seine Erinnerung setzt angeblich erst dann wieder ein, wie er seinem lebensgefährlich verletzten Opfer den Kopf hielt.

Seine Verteidigerin reklamierte “einen Rücktritt von der Mordabsicht”, weil ihr Mandant Polizei und Rettung verständigt habe und Passanten um Hilfe gebeten hätte. Die Juristin plädierte daher lediglich auf schwere Körperverletzung mit Dauerfolgen.

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