Selbst der Kurier schreibt zu Recht: „Überraschung vor Wahl“, nachdem die rot-pink geführte Stadt Wien die Rückkehr der Hochhaus-Verbotszone angekündigt hatte.
Stichtag für Statusbericht
Anlass war der Stichtag am vergangenen Sonntag des jährlichen Statusberichts über den Erhaltungszustand des Weltkulturerbes an die UNESCO. Darin heißt es:
Das überarbeitete Hochhauskonzept wird das historische Zentrum von Wien wieder als Ausschlusszone für Hochhäuser festlegen.
Aus für umstrittenes Heumarkt-Projekt
Noch vor der Wien-Wahl am 27. April soll der Wiener Gemeinderat das Hochhausverbot absegnen. Damit wäre sowohl der ursprünglich geplante Luxus-Wohnturm mit 74 Metern Höhe als auch die „reduzierten“ Varianten mit 66, 56,5, 49,95 oder 47,85 Metern Höhe am Heumarkt Geschichte. Denn das neue Hochhauskonzept würde nur eine Bauhöhe von maximal 35 Metern erlauben.
Rückkehr zur früheren Regelung
Von 2006 bis 2014 durften gemäß dem Konzept „Hochhäuser in Wien“ der Stadtplanung Wien in bestimmten „Ausschlusszonen“ in der Stadt keine Hochhäuser errichtet werden. In der aktuellen Hochhausrichtlinie sucht man danach vergebens; klammheimlich wurden die Ausschlusszonen herausgenommen, was vor allem jene Bürger erzürnte, die sich gegen den Hochhausbau am Heumarkt einsetzen.
Angst vor Augenauswischerei
Sie sind es auch, die eher an einen Wahlkampf-Schmäh glauben, um die UNESCO dazu zu bewegen, Wien von der sogenannten Roten Liste zu streichen, auf die die Weltkulturerbestadt gesetzt wurde, weil der Monsterbau am Tor zur Wiener Innenstadt nicht mit dem Weltkulturerbe-Prädikat in Einklang steht. Herbert Rasinger, Obmann der Initiative Stadtbildschutz, ist wachsam:
Es ist zu befürchten, dass das Heumarkt-Projekt davon ausgenommen wird, dann ist das Ganze aber nur Augenauswischerei.
Verfahren um Umweltverträglichkeitsprüfung
Die Bürger fürchten, dass nach der Sicherung des Weltkulturerbe-Status ein rechtlicher Grund gefunden würde, das Hochhausprojekt dennoch zu realisieren, nicht zuletzt deshalb, weil eine Rückerstattung allfälliger Benefizien an den Investor (es gilt die Unschuldsvermutung) problematisch wäre. Denn es gab ein „Commitment“, mit dem die Stadt Wien schon vor der umstrittenen Flächenwidmung mit ihrer Steigerung der zulässigen Gebäudehöhen dem Investor Michael Tojner quasi einen General-Persilschein ausgestellt hatte, mit dem er auf dem Areal des Hotel Intercontinental das Luxuswohnhaus bauen darf. Keiner kennt die Inhalte dieses „Commitment“.
Die Stadtbildschützer setzen daher weiterhin auf die gerichtliche Entscheidung über eine durchzuführende Umweltverträglichkeitsprüfung. Diese sieht die Stadt Wien als nicht notwendig an, obwohl auch die UNESCO massive Einwirkungen auf das Stadtbild erwartet. Zudem beeinträchtigt die Gebäudehöhe die Frischluftzufuhr zum Stadtpark.
STEP 2035
Schützenhilfe erhalten die Bürger ausgerechnet von der Stadt Wien selbst. Denn dort arbeitet man am neuen Stadtentwicklungsplan (STEP). Seit 1984 regelt er die räumliche Entwicklung Wiens. Alle zehn Jahre wird er überarbeitet. Im STEP 2035 ist auch von einem Hochhausverbot in den historischen Stadtteilen die Rede.