Ein Hallenbad in NRW verbietet Müttern das Mitnehmen ihres männlichen Nachwuchses in die Dusche, sobald er drei Jahre alt ist.

7. Feber 2018 / 17:35 Uhr

Verbot für Dreijährige in der Damendusche: Aufsichtspflicht muss vernachlässigt werden

Obwohl in jedem öffentlichen Frei- und Hallenbad Hinweisschilder angebracht sind, minderjährigen Nachwuchs nicht unbeaufsichtigt zu lassen, schlägt ein Schwimmbad in Nordrhein-Westfalen nun einen fragwürdigen Weg ein. Es habe in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden über junge Buben in der Damendusche gegeben, und darum seien dort ab sofort männliche Personen ab drei (!) Jahren verboten. Der noch nicht einmal aus den Windeln herausgewachsene Nachwuchs sollte also alleine in die Herrendusche geschickt werden.

Blicke von dreijährigen Buben störend

Während man sich als Mutter bestimmt so manchen genervten Blick anderer weiblicher Badegäste einfängt, wenn der zwölfjährige Sohn mit in die Damendusche wandert, ist der Sachverhalt bei einem Kindergartenkind doch ein ganz anderer. Dennoch gab ein Hallenbad in Krefeld (NRW) die strikte Regelung aus, Buben ab drei Jahren nicht mehr mit in die Damendusche zu nehmen. Immerhin seien die Gäste dort nackt, und durch die starrenden Blicke des dreijährigen Nachwuchses könnten sie sich bedrängt fühlen.

Kleinkinder allein in der Herrendusche

Stattdessen müsse der männliche Nachwuchs entweder vor der Dusche warten oder sich inzwischen selber in der Herrendusche waschen. Eine Horrorvorstellung für Mütter von Vorschulkindern und nicht einmal ungefährlich. Einerseits könnte sich der Nachwuchs aus Neugierde auf den Weg zum Wasser machen und die Ertrinkungsgefahr massiv steigen, andererseits möchte keine Mutter ihre Kinder in Zeiten wie diesen alleine mit fremden Männern in der Dusche lassen, wenn sie noch nicht einmal richtig sprechen können.

Auch offizielle Stellen verwundert

Erstaunt reagierte auch die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen in Essen und zeigt sich über das angebliche Verbot verwundert: “Wenn ich mit einem kleinen Kind ins Schwimmbad gehe, muss ich meiner Aufsichtspflicht nachkommen, und das bedeutet, dass ich es nicht eine Sekunde aus den Augen lasse.”, so Pressesprecher Joachim Heuser gegenüber der Rheinischen Post.

 

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