Ein interessantes erstinstanzliches Urteil wurde vom Handelsgericht Wien gegen die Islamische Glaubensgemeinschaft Österreich (IGGÖ) bereits im Juli letzen Jahres erlassen. Die IGGÖ, die dagegen berufen hat, soll laut einem Bericht des Nachrichtenmagazins Profil wegen unlauterer und irreführernder Geschäftspraktiken nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) verurteilt worden sein. Diese handelsrechtliche Verurteilung soll im Zusammenhang mit Halal-Zertifizierungen ohne die erforderliche Gewerbebefugnis durch die IGGÖ gestanden haben.
Sogenannte Halal-Zertifikate sollen im Handelsverkehr gegenüber gläubigen Moslems nachweisen, dass Hersteller der Lebensmittelindustrie bei der Produktion islamischen Speisevorschriften genügen.
IGGÖ-Zertifikate um 4.000 Euro für “halal”
Laut Profil soll die IGGÖ eine eigene Abteilung für Halal-Zertifizierung führen und soll Unternehmen angeboten und auch Aufträge ausgeführt haben, solche einschlägigen Bestätigungen auszustellen, und dafür bis zu 4.000 Euro kassiert haben. Während sich die IGGÖ in ihrer Rechtfertigung auf die Ausstellung eines religiösen Gutachtens berufen soll, sieht das Handelsgericht eine widerrechtliche Gewerbeausübung.