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In der spanischen Exklave Ceuta berufen sich laut Polizeikreisen plötzlich rund 70 Prozent der neuen Asylbewerber auf Verfolgung wegen Homosexualität (Symbolbild).

In der spanischen Exklave Ceuta berufen sich laut Polizeikreisen plötzlich rund 70 Prozent der neuen Asylbewerber auf Verfolgung wegen Homosexualität (Symbolbild).

Plötzlich alle schwul: Spanische Polizei deckt Schwindelstrategie bei Asylanträgen auf

In der spanischen Exklave Ceuta vor der marokkanischen Küste geben laut der Zeitung ABC unter Berufung auf Polizeikreise inzwischen rund 70 Prozent der jüngsten Asylbewerber an, wegen ihrer Homosexualität verfolgt zu werden. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Tobias Teich brachte den Fall auf Instagram auf den Punkt und fragte, für wie dumm man Europa eigentlich hält.

Ablehnungsquote bisher bei 99 Prozent

Anfangs, in den ersten 30 Tagen nach dem massenhaften Grenzübertritt Ende Juli, nannten viele vor allem wirtschaftliche Gründe wie Arbeitslosigkeit und den Wunsch nach besseren Lebensbedingungen. Nun dominiert die sexuelle Orientierung als häufigste Angabe. Rund 10.000 Migranten halten sich dort noch auf, etwa 95 Prozent davon Marokkaner. Bislang wurden lediglich fünf Anträge bewilligt, bei denen sexuelle Orientierung als Schutzgrund angeführt wurde. Die Ablehnungsquote der bereits bearbeiteten Anträge marokkanischer Staatsbürger liegt polizeiintern bei rund 99 Prozent.

Polizei vermutet gezielte Anpassung

Die Beamten gehen davon aus, dass sich unter den Migranten herumspricht, welche Begründung die Chancen auf einen Schutzstatus erhöht. Raúl Piera von der Polizeigewerkschaft SUP in Ceuta erklärte der Lokalzeitung El Pueblo de Ceuta: „Zunächst waren sie nicht informiert und wussten nicht, was sie sagen sollten. Doch dann sprach es sich herum.“ Manche Einschätzungen aus Polizeikreisen gehen sogar auf bis zu 90 Prozent. Auch eine mögliche Beratung durch Nichtregierungsorganisationen steht im Raum, ohne dass systematischer Missbrauch bewiesen wäre.

In Marokko ist gleichgeschlechtlicher Geschlechtsverkehr nach Artikel 489 des Strafgesetzbuchs mit sechs Monaten bis drei Jahren Haft strafbar – das macht den Grund formal möglich. Doch die bloße Erklärung reicht nicht aus. Die spanischen Behörden müssen eine begründete Verfolgungsgefahr prüfen. Der Innenminister Fernando Grande-Marlaska betonte, dass objektive und überprüfbare Hinweise nötig seien.

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