Einige Wahlausschüsse in Niedersachsen legen ein Benehmen an den Tag, dass an die Wächterräte im Iran erinnert. Nicht genehme Kandidaten werden abgelehnt, nur weil sie in der AfD sind.

30. Juli 2026 / 09:29 Uhr

AfD-Kandidaten werden von Wahlen ausgeschlossen

Der Fall Joachim Paul macht immer mehr Schule. Als der AfD-Politiker damals nicht an den Bürgermeisterwahlen von Ludwigshafen teilnehmen durfte, fürchteten viele Patrioten, dass so etwas wieder passieren würde. Und sie hatten recht. Immer mehr AfD-Politiker werden von den Landrats- und Bürgermeisterwahlen im September ausgeschlossen.

Systemlinge spielen einander die Bälle zu

Es zeigt sich: Die Altparteien kennen in Niedersachsen keine Grenzen mehr. Sie geben sich nicht einmal mehr den Anschein, dass Wahlen demokratisch ablaufen müssten. Nach Martin Sichert in Friesland (Unzensuriert berichtete) darf nun auch der Kreisvorsitzende der AfD in Göttingen, Justin Vogel, nicht als Bürgermeisterkandidat in Herzberg zur Wahl antreten. Das entschied der zuständige Stadtwahlausschuss am Montag, dem 27. Juli 2026. Auch der AfD-Politiker Thorsten Moriße wurde in Wilhelmshaven nicht für die Oberbürgermeisterwahl zugelassen. Und dem NDR zufolge darf der stellvertretende Vorsitzende der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Stephan Bothe nicht bei der Landratswahl in Lüneburg antreten.

Grundlage für diese undemokratischen Entscheidungen ist ein demokratiefeindliches Gesetz, welches im April 2026 von der rot-grünen Landesregierung verabschiedet wurde. Diesem Gesetz zufolge dürfen Verfassungsschutz und Innenministerium den Ausschüssen empfehlen, welche Kandidaten von Landrats- und Bürgermeisterwahlen ausgeschlossen werden sollen. Die AfD Niedersachsen wird vom Landesverfassungsschutz als “rechtsextrem” eingestuft, wie etablierte Medien immer wieder betonen. Was die Mainstream-Medien jedoch verschweigen: Der Verfassungsschutz ist weisungsgebunden und untersteht dem SPD-geführten Innenministerium.

Fall Joachim Paul zieht sich hin

Man unterstellt der AfD also mangelnde Verfassungstreue und benutzt dafür als Beleg die Einstufung einer weisungsgebundenen Behörde. Moriße und Vogel haben nach ihrem Ausschluss angekündigt, gegen die Entscheidung zu klagen. Auch Bothe hat juristische Schritte angekündigt. Verständlich, aber höchstwahrscheinlich sinnlos. Denn auch Joachim Paul hat geklagt und das ganze Verfahren zieht sich endlos hin.

Letzter Stand ist, dass das Verwaltungsgericht Neustadt entschied, “nicht für den Fall zuständig zu sein. Stattdessen wurde die Klage an das Verwaltungsgericht Koblenz verwiesen, da der AfD-Politiker dort wohne”. Ausreden, um so etwas endlos in die Länge zu ziehen, finden sich immer. Und irgendwann sind dann wieder Wahlen, woraufhin die Richter argumentieren können, dass es jetzt ohnehin keine Rolle mehr spielt. Und dann wird die AfD von diesen neuen Wahlen einfach wieder ausgeschlossen. Vielleicht sollte die AfD Demos gegen die Entscheidungen der Wahlausschüsse organisieren und so lange Kandidaten aus ihrer Partei nominieren, bis die Ausschüsse entnervt aufgeben und einen zur Wahl durchlassen. Oder sie nominieren jemanden, der nicht Mitglied ihrer Partei ist, aber für die AfD antritt.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

30.

Juli

09:29 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief

Unzensuriert Video-Empfehlung:
💥Das bezahlt IHR!!💥 Steuergeld-Skandal: 8.700 € für die Party eines verurteilten Ex-ÖVP-Politikers
Klicken um das Video zu laden
Erst nach dem Klick wird eine Verbindung zu YouTube hergestellt.