Harald Stefan

FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan wirft der Verlierer-Ampel vor, die Bundesstaatsanwaltschaft als Entpolitisierung verkaufen zu wollen. Doch das Gegenteil sei der Fall.

20. Juli 2026 / 10:25 Uhr

Bundesstaatsanwaltschaft: Muss Verlierer-Ampel auf Stopp-Taste drücken?

Ein Prestigeprojekt der Verlierer-Ampel könnte zu Fall gebracht werden. Denn die Hüterin des Rechts, die Generalprokuratur, sieht in der Einsetzung einer Bundesstaatsanwaltschaft eine „massive Verschlechterung gegenüber dem Status quo“. 

Sie bezweifelt, dass Fachaufsicht und Rechtswahrung in der bisherigen Qualität und mit dem erforderlichen Anschein politischer Unabhängigkeit gewährleistet werden können. Zudem befürchtet die Generalprokuratur eine verstärkte parteipolitische Einflussnahme in der Justiz.

Parlamentarische Kontrolle wird ausgehebelt

Wie berichtet, haben sich ÖVP, SPÖ und Neos auf eine Bundesstaatsanwaltschaft geeinigt. Sie soll, in einem Dreiersenat, die Justizministerin als Weisungsspitze ablösen. Bei FPÖ-Justizsprecher Harald Stefan schrillten daher schon im Juni die Alarmglocken. Er warf der Verlierer-Ampel vor, damit die parlamentarische Kontrolle auszuhebeln. 

Sofort Stopp-Taste drücken

Nun wurde seine Kritik von der Generalprokuratur bestätigt. In einer Aussendung sagte Stefan:

Wenn die Hüterin des Rechts, die Generalprokuratur, zum Schluss kommt, dass diese Bundesstaatsanwaltschaft einen stärkeren parteipolitischem Einfluss und eine Verschlechterung der Rechtsaufsicht mit sich bringt, dann kann es für die Regierung eigentlich keine andere Möglichkeit geben, als sofort auf die Stopp-Taste zu drücken.

Parteipolitische Postenbesetzung

Der FPÖ-Justizsprecher sieht auch eine Parallele zu anderen Postenbesetzungen: Es sei österreichische Realität, dass Postenbesetzungen parteipolitisch erfolgen, wie die letzten Beispiele beim Staatsfunk und im Europäischen Rechnungshof zeigen würden. Mit der Einführung der Bundesstaatsanwaltschaft verschärfe man damit das Problem des Anscheins der politischen Einflussnahme, statt es zu beseitigen. Soweit dürfe es nicht kommen! Der Plan der Bundesstaatsanwaltschaft müsse verworfen werden.

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