Friedrich Merz, der einst die AfD halbieren wollte, behauptet nun dass es eine Diskussion über Paragraph 188 geben sollte.

22. Juni 2026 / 11:25 Uhr

Diskussion über “Majestätsbeleidigung”: Friedrich Merz und die Redefreiheit

Altkanzler Helmut Kohl (CDU) vertrat die Auffassung, dass Politiker in der Öffentlichkeit ein dickes Fell haben müssen und mit harter Kritik umgehen können sollten. Der amtierende CDU-Kanzler Friedrich Merz scheint nun langsam zu einer ähnlichen Auffassung zu gelangen. Zumindest deutet er das an.

Geldstrafen wegen Meinungsdelikten

Allerdings hat Merz auch einmal gesagt, er wolle die AfD halbieren und es werde keine neuen Schulden geben. Also sind seine Worte mit Vorsicht zu genießen. Trotzdem lohnt sich ein genauerer Blick. Merz behauptet nun nämlich, er habe seit seinem Amtsantritt keinen einzigen Strafantrag wegen Beleidigung selbst gestellt. “Das habe ich mal eine Zeit lang gemacht, das habe ich aufgehört, das mache ich nicht mehr”, sagte der CDU-Chef. Zuletzt hatten ein Verfahren wegen des Begriffs “Pinocchio” (Unzensuriert berichtete) sowie eine hohe Geldstrafe für die Bezeichnung “Lügenfritz” für Aufsehen gesorgt.


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Über die Zahl der Verfahren ist Merz angeblich selbst überrascht gewesen. Persönlich sei er nämlich nicht empfindlich: “Also wenn mich irgendjemand einen Idioten nennt, dann soll er das tun. Ich bin anderer Meinung, aber deswegen ist es noch kein Straftatbestand.” Das Problem ist nur: Merz selbst muss als Bundeskanzler niemanden anzeigen. Weil er der Kanzler ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft bei ihm von ganz alleine.

Kritischen Bürgern droht Gefängnis

Er selbst erklärte im Rahmen des Tags der offenen Tür in Bundestag und Kanzleramt, die Staatsanwaltschaften verfolgten Äußerungen gegen Politiker in vielen Fällen von Amts wegen. Dabei zeigte er sich vorgeblich offen für eine Diskussion über eine Reform des Paragraphen 188 des Strafgesetzbuchs. Besagter Paragraph schützt Personen des politischen Lebens vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung. Wer dagegen verstößt, kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Merz, der die AfD halbieren wollte, will nun über eine Reform diskutieren. Die erste Grenze zog der Kanzler, unter dem die Außengrenzen nach wie vor nicht geschützt werden, bereits. Und zwar zwischen persönlicher Beleidigung und Angriffen auf Staatsämter. “In dem Augenblick, wo die Staatsämter beschädigt werden, da hört für mich der Spaß auf”, sagte Merz. Das gehöre nicht mehr zur Meinungsfreiheit, sondern beschädige seiner Meinung nach die Demokratie.

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