Bringt Neos-Außenministerin Beate Meinl-Reisinger Geld in Koffern in die Ukraine? Von diesen Gerüchten will FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker erfahren haben. Meinl-Reisinger klagte daraufhin sowohl zivilrechtlich Hafenecker persönlich als auch die FPÖ. Nun liegt das erstinstanzliche Urteil vor.
Außenministerium wiegt sich in Unschuld
Am heutigen Dienstag fand die medienrechtliche Hauptverhandlung wegen des Vorwurfs der üblen Nachrede gegen die FPÖ vor dem Wiener Straflandesgericht statt. Meinl-Reisinger selbst war nicht anwesend, ließ sich von Rechtsanwalt Max Leitner vertreten. Persönlich vor Gericht erschien hingegen der als Zeuge geladene Hafenecker in Begleitung seines Rechtsbeistands Christoph Völk.
Leitner bestritt die Vorwürfe gegen Meinl-Reisinger und ihr Ressort. Die Verwaltung erfolge ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage; es gebe keine Normen, die die Übergabe von Steuergeld erlaubten. Sollte die Ministerin tatsächlich so handeln, wie Hafenecker aus einer „zuverlässigen Quelle“ im Innenministerium erfahren haben will, würde sie sich des Amtsmissbrauchs strafbar machen, argumentierte der Vertreter des Außenministeriums. Für die spärlichen Antworten auf FPÖ-Anfragen seien die Ausgliederung der Austria Development Agency (ADA) und des Auslandskatastrophenfonds (AKF) verantwortlich, lautete die Erklärung.
Milliarden-Transporte in Ukraine lange bekannt
Was jedoch unbestritten ist – und auch aus einer Anfragebeantwortung von SPÖ-Finanzminister Markus Marterbauer hervorgeht: Seit 2022 wurden 1.030 Ausfuhranmeldungen von Bargeld und Edelmetallen aus Österreich in die Ukraine registriert – mit einem Wert von fast zwölf Milliarden Euro sowie zusätzlich 7,75 Milliarden US-Dollar.
Streit um den metaphorischen „Geldkoffer“
„Manche sagen, die reist mit dem Geldkoffer herum“, hatte Heute.at bereits im vergangenen Dezember getitelt. Im Interview mit der Gratiszeitung hatte Meinl-Reisinger selbst von einem „Geldkoffer“ gesprochen. Sie habe einen sehr harten Sparkurs im Ministerium gefahren, sagte sie damals. Bedauerlicherweise habe sie die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit, humanitäres Engagement, Katastrophenschutz und den Auslandskatastrophenfonds kürzen müssen – „heuer um zwanzig Prozent, 2026 wird es dann ein Drittel weniger sein. Manche sagen trotzdem: Es ist immer noch zu viel Geld – die reist mit dem Geldkoffer herum. Der Geldkoffer ist – wenn überhaupt – bedeutend kleiner geworden als in der Vergangenheit.“
Diesen metaphorischen Geldkoffer, den Meinl-Reisinger selbst bereits vor dem Aufkommen der vermeintlichen Gerüchte verwendet habe, will auch Hafenecker aufgegriffen haben. Zudem sei Meinl-Reisinger auch für ADA und AKF verantwortlich, selbst wenn diese formal aus dem Ressort ausgegliedert worden seien.
Von wem kam das Geld?
Anwalt Völk verwies zudem auf die massiven Korruptionsprobleme des ukrainischen Staates. Aufgrund der strukturellen Korruption seien auch entsprechende Aussagen zur Aufklärung des Sachverhalts zulässig. Der Vertreter des Ministeriums widersprach umgehend: Die Korruption in der Ukraine habe mit dem konkreten Sachverhalt nichts zu tun. Zudem handle es sich um private Bargeldlieferungen, die nicht mit Meinl-Reisinger in Verbindung stünden. Zweifel daran hatte wiederum Völk. Angesichts der enormen Summen könne er sich nicht vorstellen, dass diese von privaten Geldgebern stammen.
Gerüchte im Ministerium
Hafenecker berief sich auf seine „verlässliche Quelle“, einen Beamten des Innenministeriums, der ihm bereits mehrfach wichtige und korrekte Informationen zugespielt haben soll. Dabei sei es um eine Ukraine-Reise mit auffallend viel Sicherheitspersonal gegangen, das nach Angaben der Quelle nicht nur dem Schutz der Ministerin, sondern womöglich auch der Sicherung eines erheblichen Bargeldbetrags gedient haben soll. Dieser Hinweis habe den FPÖ-Generalsekretär dazu veranlasst, mit einer parlamentarischen Anfrage bei Meinl-Reisinger nachzufragen.
Metapher für Intransparenz und mangelnde Kontrolle
Den besagten Geldkoffer habe er als Metapher übernommen. Es handle sich um eine Metapher wie „Geld aus dem Fenster werfen“, bei der ebenfalls nicht überprüft werde, ob tatsächlich Geld aus einem Fenster geworfen wurde. Auch dass das Außenministerium Barzahlungen durchführe, wollte Hafenecker nicht ausschließen, etwa weil es sogar ein Budget für Lösegelder für entführte Personen gebe. Die Metapher stehe für Intransparenz und mangelnde Kontrolle.
Publikum versteht die Metapher nicht
Meinl-Reisingers Vertretung hielt dagegen: Das Publikum verstehe die Aussage nicht als Metapher, sondern als konkreten Vorwurf. Dieser Vorwurf stimme jedoch nicht; Meinl-Reisinger sei nicht mit Bargeld in die Ukraine gefahren. In der Geschichte des Ministeriums seit ihrem Amtsantritt sei kein einziges Mal Bargeld übergeben worden – auch nicht in Entführungsfällen.
Diskussion um Impressum von FPÖ-TV
FPÖ-Anwalt Völk beantragte die Zurückweisung des Antrags. Meinl-Reisinger habe die FPÖ geklagt, dabei sei laut Impressum von FPÖ-TV jedoch der Freiheitliche Parlamentsklub für die Verbreitung der Inhalte verantwortlich. Angesichts der „unrichtigen Tatsachenbehauptungen“ und „Wertungsexzesse auf der anderen Seite“ solle man zudem die „Kirche im Dorf lassen“, forderte Völk.
Das erstinstanzliche Urteil lautet unter anderem auf 3.000 Euro Schadenersatz sowie einen öffentlichen Widerruf. Damit will sich die FPÖ nicht zufriedengeben und legte Rechtsmittel ein.
Schuldspruch für Unzufriedenheit mit Regierungsarbeit
Politische Metaphern, die man im Diskurs einsetze, seien aus Hafeneckers Sicht nicht strafbar, erklärte er nach Prozessende gegenüber der Presse. Bei Meinl-Reisinger ortete er ein „Glaskinn“: Einen Vertreter einer Oppositionspartei vor das Straflandesgericht zu bringen, weil dieser sich darüber ärgere, auf eine Anfrage keine transparenten Antworten erhalten zu haben, sei bemerkenswert. Ebenso bemerkenswert sei es, dafür in erster Instanz schuldig gesprochen zu werden und dass ein Regierungsmitglied überhaupt deswegen vor Gericht ziehe.
Man werde bald erleben, wie die Oppositionspolitikerin Meinl-Reisinger dies beurteile, merkte Hafenecker an. Die beanstandete Formulierung werde er auch künftig verwenden – allerdings noch stärker „als Metapher kontextualisiert“, damit auch Meinl-Reisinger sie verstehe.

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