Die Grünen müssen nun für eine nicht genehmigte Wahlkampfaktion in München eine Geldbuße bezahlen. Wie die Welt berichtete, verhängte das Kreisverwaltungsreferat für die Projektion ihres damaligen Kanzlerkandidaten Robert Habeck auf das Münchner Siegestor im Januar 2025 jetzt eine Strafe in Höhe von 6.948 Euro.
Habecks Gesicht auf Siegestor
Nach Angaben der Behörde können die Betroffenen die Bescheide anfechten und gerichtlich überprüfen lassen. Zuvor berichteten mehrere Medien über den Fall. Die Partei projizierte das Konterfei Habecks samt Slogan für etwa eine Stunde auf das Siegestor. Eine Genehmigung lag laut Kreisverwaltungsreferat nicht vor. Zudem wird den Betroffenen vorgeworfen, Wahlwerbung außerhalb der dafür vorgesehenen Flächen betrieben und dabei auch noch denkmalschutzrechtliche Bestimmungen missachtet zu haben.
Den größeren Anteil der Geldbuße trägt mit 4.728,50 Euro die Bundesgeschäftsstelle von Bündnis 90/Die Grünen als Auftraggeberin. Auf die beteiligte Werbeagentur und deren Verantwortlichen entfallen 2.219,50 Euro. Bei der Höhe der Strafe wird insbesondere berücksichtigt, dass die Aktion bundesweit Aufmerksamkeit erregt hat, teilte die Behörde mit.


