Thomas Schmid soll bei den Personalentscheidungen im Finanzministerium erheblichen Einfluss ausgeübt haben.

27. März 2026 / 08:11 Uhr

“Postenschacher-Prozess”: Auch Kronzeuge Schmid gerät weiter unter Druck

Im “Postenschacher-Prozess” rund um ÖVP-Klubobmann August Wöginger gerät auch der wichtigste Kronzeuge immer weiter unter Druck: Aussagen weisen darauf hin, dass der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, deutlich stärker in Personalentscheidungen involviert war, als er dies selbst vor Gericht zugestanden hatte.

Wie viel Einfluss hatte Schmid?

Mehrere Zeugen aus dem Finanzressort schilderten, dass Schmid bei den Besetzungsverfahren für die Finanzämter Braunau-Ried-Schärding sowie Freistadt-Rohrbach-Urfahr im Jahr 2016 nicht nur eingebunden gewesen sei, sondern maßgeblich Einfluss genommen habe. Demgegenüber betonte er in seiner Verteidigung, eine eher begrenzte Rolle gespielt zu haben. Er verwies auf delegierte Zuständigkeiten sowie Erinnerungslücken.

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Ein leitender Beamter äußerte zudem, dass aus seiner Sicht bereits vor Abschluss der offiziellen Auswahlverfahren eine faktische Vorentscheidung getroffen worden sei. Er verwies dabei auch auf mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Kombination politischer Funktionen und administrativer Leitungspositionen.

Direkte Einflussnahme für Wunschkandidaten

Weitere Aussagen deuten darauf hin, dass einzelne Kandidaten von Beginn an als bevorzugt galten. Nach einer schlechteren Bewertung eines solchen Wunschkandidaten soll es zu deutlichen Reaktionen Schmids gekommen sein.

In einem weiteren Fall wurde berichtet, ein Bewerber habe sich letztlich aus dem Verfahren zurückgezogen, nachdem ihm ein anderer leitender Posten in Aussicht gestellt worden sei. Ein Sektionschef wertete dies als mögliches Indiz für eine indirekte Steuerung des Auswahlprozesses.

Wöginger weißt Anschuldigungen zurück

Auch die Rolle von Wöginger selbst bleibt Gegenstand des Verfahrens. Er weist sämtliche Vorwürfe von Einflussnahme zurück und kündigte an, auf einen Freispruch hinzuwirken. Schmid hatte ihn zuvor als “politisch interessierten Akteur” im Zusammenhang mit einer konkreten Personalentscheidung beschrieben, was Wöginger jedoch bestreitet.

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