EU-Mitgliedstaaten dürfen Änderungen im Geschlechtseintrag, Namen und Identifikationsnummern nicht pauschal verweigern, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH). Auslöser war ein Fall aus Bulgarien, der weitreichende Konsequenzen für die gesamte EU hat.
Bulgare wollte Geschlechtseintrag ändern
Ein Bulgare lebt seit Jahren als Frau in Italien und absolviert dort eine Hormontherapie. Er beantragte 2017 erfolglos eine Anpassung seiner Daten im bulgarischen Personenstandsregister – trotz medizinischer Gutachten lehnte das Land ab, da Geschlecht rein biologisch definiert sei. Das Oberste Kassationsgericht Bulgariens legte den Fall dem EuGH vor, der nun entschied: Solche Verweigerungen verstoßen gegen EU-Recht.
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Weitere InformationenBulgarien kennt nur zwei Geschlechter
Eigentlich macht Bulgarien beim Trans-Kult nicht mit: Das Land ist bekannt für seine restriktive Haltung, das Verfassungsgericht lehnte bereits 2018 die Ratifizierung der Istanbul-Konvention ab, weil sie Geschlecht nicht biologisch sieht. Während viele Staaten das Abkommen umgesetzt haben, blieb Bulgarien bei der bloßen Unterzeichnung.
Freizügigkeit soll erleichtert werden
Der EuGH verknüpft die Sache mit der EU-Grundfreiheit der Personenfreizügigkeit. Unstimmige Dokumente erschweren Grenzübertritte, Identitätskontrollen, Reisen, Hotelbuchungen oder den Arbeitsalltag in anderen Mitgliedstaaten – das behindere das Recht auf freie Bewegung, argumentierten die Richter.
Keine hohen Hürden für Geschlechtsänderung
Staaten müssen daher Verfahren schaffen, um “gelebte Geschlechtsidentität” anzuerkennen; Operationen oder strenge medizinische Nachweise sind aber nicht zwingend erforderlich. Nationale Gerichte dürfen sich nicht an eigene Verfassungsgerichte binden, wenn das EU-Recht blockiert. Personenstandsrecht bleibt zwar Sache der Nationalstaaten, muss aber EU-konform ausgeübt werden
EU-Vorschriften ersetzen nationales Recht
In Österreich passt das zu jüngsten VfGH-Entscheidungen, die Geschlechtseinträge streichen lassen; Gerichte greifen zunehmend auf EU-Rechte zurück. Steuerfinanzierte Nichtregierungsorganisationen (NRO/NGO) wie die Homosexuelleninitiative Wien (HOSI) wirken dabei nicht unerheblich mit.
