Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), eine der vielen supranationalen Institutionen, plant schon lange eine weltweite Mindestbesteuerung von Unternehmen. Es gehe um Stabilität und Rechtssicherheit im internationalen Steuersystem.
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Größte Volkswirtschaft macht nicht mit
Doch US-Präsident Donald Trump spielt nicht mit und die OECD gab klein bei. Die Organisation mit Sitz in Paris räumte den Vereinigten Staaten eine Sonderregelung ein.
Die amerikanischen Konzerne werden also nicht dort besteuert, wo sie ihre Umsätze erwirtschaften, und sie werden auch keinen globalen Mindeststeuersatz von 15 Prozent bezahlen, wie es für die anderen rund 140 Staaten gelten könnte. Die US-Konzerne könnten also weiter das Steuerparadies suchen und nützen.
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Keine Gesetzeskraft
OECD-Beschlüsse haben keine unmittelbare Gesetzeskraft. Jedes Land entscheidet selbst, ob und wie es die Mindeststeuer einführt. Übergangsfristen, nationale Ergänzungssteuern und unterschiedliche Verwaltungspraktiken machen die weltweite Steuer zu einem Bürokratiemonster, das am Ende vor allem Juristen und Steuerberater beschäftigen wird.
Der jahrelange Wettlauf um die niedrigsten Unternehmenssteuern dürfte dann bei neuen Behörden und multinationalen Institutionen enden.
Noch mehr Bürokratie
Betroffene Unternehmen müssten die Steuererklärungen länderweise nach neuen Regeln erstellen, Datenstrukturen und IT-Systeme anpassen, Wechselwirkungen zwischen nationalen und internationalen Vorschriften berücksichtigen. Steuergutschriften in einem Land können zusätzliche Steuerlasten in einem anderen auslösen.
Für betroffene Konzerne bedeutet die globale Steuer noch mehr Bürokratie, die wohl am Ende der Kunde bezahlen muss.





