Gerichts-Hammer, Verfassungschutz

Das Berufsverbot für AfD-Mitglieder im Beamtenapparat von Rheinland-Pfalz verstößt sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

15. Juli 2025 / 11:01 Uhr

Staatsrechtler sprechen sich gegen AfD-Berufsverbot aus

In der vergangenen Woche berichteten wir über das skandalöse Berufsverbot für AfDler im Beamtenbereich. Nun haben sich mehrere namhafte Staatsrechtler zu dem Thema kritisch geäußert. Dabei erteilen sie der SPD Nachhilfestunden in Sachen Grundgesetz und Rechtsstaat.

SPD ignoriert juristische Feinheiten

Volker Boehme-Neßler von der Carl-von-Ossietzky-Universität Oldenburg erklärte im Cicero: “Ein pauschaler Ausschluss von Parteimitgliedern aus dem Staatsdienst ist verfassungsrechtlich nicht möglich”. Dabei verglich er die Maßnahme mit dem in den 1979er Jahren gegen mutmaßliche Kommunisten angewandten “Radikalenerlass” und betonte, die AfD sei weder kurz davor, den öffentlichen Dienst zu “unterwandern”, noch, den Staat zu übernehmen.

Kritik an dem AfDfeindlichen Verhalten der Landesregierung in Rheinland-Pfalz kam auch von Joachim Wieland. “Die Frage, ob jemand geeignet ist, muss in jedem Fall einzeln entschieden werden”, erklärte der Professor der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer gegenüber dem Südwestrundfunk (SWR). AfD-Mitglieder pauschal von einer Einzelfallprüfung auszuschließen sei ihm zufolge unzulässig. “Es kann dabei herauskommen, dass jemand Mitglied der AfD ist und trotzdem deutlich machen kann, dass er fest auf dem Boden der Verfassung steht.” Politisch aber werde auf juristische Feinheiten oft nicht Bezug genommen.

AfD-Berufsverbot ist unzulässig

“Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 1995 in einem Urteil gesagt, dass die Mitgliedschaft in einer als extremistisch eingestuften Partei nicht ausreicht, um jemanden aus dem Staatsdienst zu entlassen. Das gilt meines Erachtens auch für Neueinstellungen”, so Wieland. Die finsteren Pläne der SPD könnten also auch an geltendem EU-Recht scheitern; ironischerweise also an genau dem System, welches die SPD immer wieder bejubelt und die AfD immer wieder kritisiert.

Mit Grundgesetz nicht vereinbar

Das Ministerium schließt übrigens dem SWR zufolge eine Einzelfallprüfung für AfD-Mitglieder von vornherein aus. Auch für den Verfassungsrechtler Christoph Gröpl von der Universität des Saarlands ist das mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Gröpl teilte dem SWR mit: “Jeder Beamte muss sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen und dafür eintreten. Davon auszugehen, dass das pauschal für AfD-Mitglieder nicht gilt, ist unzulässig.” Des weiteren erklärte Gröpl: “In einer funktionierenden Demokratie muss es jedem Staatsbürger erlaubt sein, einer nicht verbotenen Partei beizutreten und sie durch Austritt wieder zu verlassen. Das gilt auch für die AfD.” Wenn die AfD also juristisch gegen das Verhalten der SPD in Rheinland-Pfalz vorgeht, wird der roten Partei ihr verfassungsfeindliches Verhalten juristisch um die Ohren fliegen.

Unterstützen Sie unsere kritische, unzensurierte Berichterstattung mit einer Spende. Per paypal (Kreditkarte) oder mit einer Überweisung auf AT58 1420 0200 1086 3865 (BIC: BAWAATWW), ltd. Unzensuriert

Teile diesen Artikel

    Diskussion zum Artikel auf unserem Telegram-Kanal:

Politik aktuell

15.

Jul

11:33 Uhr

Wir infomieren

Unzensuriert Infobrief


Klicken um das Video zu laden.