Das Abdrehen eines U-Ausschusses durch die Verlierer-Ampel, in dem die FPÖ einen möglichen Amtsmissbrauch im ÖVP-geführten Innenministerium untersuchen möchte, sei weder politisch noch rechtlich haltbar, behauptet FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter Norbert Nemeth.
Der gelernte Jurist Nemeth und langjährige Klubdirektor kennt die parlamentarischen Regeln besser als kaum ein anderer. Die Blockade des Ausschusses durch die Koalitionsparteien sei – so Nemeth – einzig und allein deshalb erfolgt, um die eigenen Machtinteressen der ÖVP zu schützen.
Tod von Pilnacek und Corona-Aufarbeitung
Beim Verlangen der FPÖ auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sollte geprüft werden, ob es politischen Einfluss auf die Ermittlungen im Fall des verstorbenen Sektionschefs im Innenministerium, Christian Pilnacek, gegeben habe. Zudem sollte eine mögliche Einflussnahme der Politik auf diverse Corona-Maßnahmen untersucht werden.
Das Verlangen der FPÖ wurde aber von der Verlierer-Ampel im Geschäftsordnungsausschuss abgelehnt. Wie berichtet, möchten die Freiheitlichen den U-Ausschuss nun mit dem Gang zum Verfassungsgerichtshof (VfGH) erzwingen.
Unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP
Laut Norbert Nemeth wäre die Einsetzung dieses U-Ausschusses nämlich alles andere als unzulässig. So werde vonseiten der Ampel-Koalition behauptet, es sei kein inhaltlicher, personeller oder zeitlicher Zusammenhang zwischen den beiden Themenblöcken erkennbar. Das wäre falsch, zumal sich der Zusammenhang bereits aus dem Betreff ergebe und selbsterklärend sei. Da wie dort gehe es darum, ob eine unzulässige Einflussnahme durch die ÖVP stattgefunden habe.
Klärung der politischen Verantwortung
Auch der Vorwurf, das Verlangen sei nicht ausreichend begründet, sei unhaltbar: Das wäre erstens wieder falsch und zweitens rechtlich irrelevant, zumal es in der Geschäftsordnung überhaupt keine Begründungspflicht für solche Verlangen gebe. Es werde moniert, dass das Erledigungsverfahren nicht abgeschlossen sei, ehe das Einleitungsverfahren – das jetzt blockiert wird – begonnen hat. „Das ist hanebüchen!“, sagt der FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter. Dass die Untersuchungsziele nicht genannt seien, wies Nemeth ebenso zurück: Auch das sei hanebüchen, weil das Untersuchungsziel eines jeden Untersuchungsausschusses die Klärung einer politischen Verantwortung wäre.
Einmal zulässig, dann wieder unzulässig
Besonders brisant sei, dass gegen den FPÖ-Antrag nun Argumente vorgebracht würden, die in der Vergangenheit von der ÖVP selbst verwendet und damals nicht beanstandet worden seien. Nemeth klärte in einer Aussendung auf:
Es sei, so die Ampel, nicht in Ordnung, das Verhalten von‚ mit der ÖVP verbundenen Personen untersuchen zu wollen. Ich verweise auf das Verlangen der ÖVP aus der letzten Gesetzgebungsperiode, in dem genau diese Formulierung im Hinblick auf SPÖ und FPÖ verwendet worden war. Damals war das zulässig – und plötzlich soll es unzulässig sein?
Gibt es im Parlamen zwei Geschäftsordnungen?
Auch in Bezug auf den Kritikpunkt, wonach staatsanwaltschaftliches Handeln untersucht werden solle, gelte dasselbe Maß: „Wenn es gegen SPÖ und FPÖ geht, ist das in Ordnung. Wenn es gegen die ÖVP geht, dann nicht“, führte Nemeth weiter aus und meinte wörtlich:
Die ÖVP unterstellt uns etwas, was sie selbst getan hat. Sie sagt, unser Verlangen sei falsch, weil wir zwei Themen verbinden, die nichts miteinander zu tun hätten. Dabei übersieht sie, dass der Geschäftsordnungsausschuss das ÖVP-Verlangen vom Dezember 2023 auf Einsetzung des sogenannten “Rot-Blauen Machtmissbrauch-Untersuchungsausschusses” für gänzlich zulässig befunden hat – obgleich damals zwei Dinge verbunden worden sind, die tatsächlich nichts miteinander zu tun hatten – nämlich die SPÖ und die FPÖ.
Es scheine, so der FPÖ-Klubobmann-Stellvertreter, als gebe es in diesem Haus zwei Geschäftsordnungen: eine für die ÖVP und eine für alle anderen. Allein dieser Missstand beweise, wie berechtigt das Verlangen nach einem U-Ausschuss sei.