Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) hat sich gegenüber dem Ö1 Morgenjournal zu seiner Amtsperiode selbstkritisch, aber zufrieden gezeigt. Für seine bisherige Arbeit würde er sich die Note „Zwei“ geben – solide, mit Luft nach oben.
Sachliche statt impulsive Amtsführung
Rosenkranz bezeichnete sich selbst als „konsensuale Persönlichkeit“, die in der Ausübung des Amtes weniger impulsiv, sondern mehr sachlich und faktenorientiert agiere. Damit wolle er der Würde des Amtes gerecht werden und sich bewusst aus dem tagespolitischen Schlagabtausch heraushalten.
Rosenkranz verteilte meiste Ordnungsrufe an eigene Partei
Die Behauptung, er würde bei Ordnungsrufen gegenüber der eigenen Partei zögern, wies Rosenkranz entschieden zurück. Insgesamt habe er neun Ordnungsrufe erteilt – genauso viele wie die anderen beiden anderen Nationalratspräsidenten Peter Haubner (ÖVP) und Doris Bures (SPÖ) zusammen. Sechs davon betrafen die FPÖ, zwei die Grünen, einer die Volkspartei.
Anhand des Beispiels „Umvolkung“, einer Wortwahl von FPÖ-Mandatar Peter Wurm, erklärte Rosenkranz, wie sorgfältig und kontextbezogen Ordnungsrufe gerügt würden. Der Ausdruck sei in ähnlicher Form auch vom früheren Zweiten Nationalratspräsidenten Heinz Fischer (SPÖ) gerügt worden – deshalb hätte Rosenkranz eine Rücknahme des Begriffs gefordert. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die neutrale Beobachtungspflicht seines Amtes.
Keine Zensur bei parlamentarischen Anfragen
Zur Zahl der parlamentarischen Anfragen der FPÖ, über die man sich bei ÖVP, SPÖ und Neos gerne echauffiert, stellte Rosenkranz klar: Diese gehören zum Recht der Opposition. Welche Inhalte abgefragt würden, sei nicht Sache des Präsidenten. Eine Zensur komme für ihn nicht infrage. Man müsse sich diesem Aufwand schon unterziehen, so Rosenkranz.
Über FPÖ-Untersuchungsausschuss muss Verfassungsgerichtshof entscheiden
Auch das Zustandekommen des aktuellen Untersuchungsausschusses der FPÖ zum vermeintlichen Machtmissbrauch der ÖVP im Innenministerium wollte Rosenkranz nicht bewerten. Seine Aufgabe sei es, sicherzustellen, dass ein eingesetzter Ausschuss formal korrekt funktioniere. Für die Frage der Zulässigkeit, über die auch unterschiedliche Gutachten von FPÖ und Regierung vorliegen, liege der Ball nun beim Verfassungsgerichtshof (VfGH).
Nationalratspräsident und Parteien offen für Live-Übertragungen
In Bezug auf die öffentliche Übertragung von Ausschusssitzungen zeigte sich Rosenkranz offen. Er selbst befürworte mehr Transparenz, betonte jedoch, dass sein Amt nur für die technische Umsetzung zuständig sei. Die Entscheidung, ob eine Übertragung erfolge, müsse das gesamte Parlament gemeinsam treffen.