In der „Einheitspartei“ von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne brennt der Hut, seit gestern, Mittwoch, pinke und grüne Abgeordnete nicht mehr geschlossen dem Narrativ der Verlierer-Ampel folgten, die Blauen mundtot zu machen.
Regierung sagte “Nein” zum U-Ausschuss
Als nämlich im Geschäftsordnungsauschuss des Nationalrats der von den Freiheitlichen eingebrachte Untersuchungsausschuss über mutmaßliche Missstände im ÖVP-geführten Innenministerium (rund um den Tod des früheren Sektionschefs im Justizministeriums, Christian Pilnacek, und Prüfung diverser CoV-Maßnahmen) abgelehnt wurde, scherten die Grünen aus – und bei den NEOS meinte Nikolaus Scherak: „Ich sehe die Sachlage nicht so eindeutig wie ÖVP und SPÖ.“ Er könne sich schon vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die von der FPÖ proklamierte Klammer für „in Ordnung hält“.
Recht auf Kontrolle hat Vorrang
Dass die NEOS dennoch gegen den Ausschuss gestimmt haben, war dann wohl der Koalitionstreue geschuldet. Ein pinkes „Nein“ hätte wohl den Bruch der Koalition bedeutet. Diesem Abstimmungsverhalten müssen sich die Grünen nach ihrem Regierungs-Aus nicht mehr beugen, weshalb sie zwar „einige Formfehler“ im Antrag der FPÖ orteteten, doch räumten sie dem Recht auf Kontrolle Vorrang ein, wie Nina Tomaselli festhielt.
FPÖ lässt Antrag vom VfGH prüfen
Die Verlierer-Ampel wird den U-Ausschuss der FPÖ nicht verhindern, sondern nur verzögern können. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker kündigte bereits am Dienstag an, den Antrag auf einen Untersuchungsausschuss vom VfGH prüfen zu lassen. Sollte der Verfassungsgerichtshof den FPÖ-Antrag auf einen Untersuchungsausschuss ablehnen, werde dieser neu eingebracht, sagte Hafenecker.
Zwei Grüne nicht auf Parteilinie
Nicht auf Parteilinie und somit auch gegen ihre neu gewählte Klubobfrau Leonore Gewessler waren die grünen Abgeordneten David Stögmüller und Nina Tomaselli, als es am Mittwoch um eine Änderung im Parteiengesetz ging. Die Grünen hatten nämlich die Verlierer-Ampel dabei unterstützt, unzulässige Parteispenden zu legalisieren. Wie berichtet, soll es nicht mehr strafbar sein, wenn Kabinettsmitarbeiter bei Social-Media-Accounts der Parteien mitarbeiten. Diesbezüglich hatte der Unabhängige Parteien-Transparensenat (UPTS) nach Kritik des Rechnungshofs hohe Strafen ausgesprochen.
Kabinettsmitarbeiter können für Parteiarbeit missbraucht werden
Ursprünglich wollten die Regierungsparteien das Gesetz auch rückwirkend beschließen, um durch Selbst-Anmnestie der Strafzahlung zu entgehen. Doch wurde der interne als auch externe Druck (die FPÖ sprach von einer „Verhöhnung des Rechtssstaats“) zu groß, weshalb dieser Passus im Gesetz gestrichen wurde. Stögmüller und Tomaselli konnten trotzdem nicht zustimmen. Sie waren mit den Freiheitlichen wohl einer Meinung, dass Mitarbeiter in den Kabinetten, die mit Steuergeld bezahlt werden, für Arbeiten in Parteien nicht herangezogen werden dürfen.