Vor 38 Jahren wurde Hilton Henrico G. in Südafrika geboren. Heute bezeichnet er sich als “Transfrau” und gab sich selbst den Namen „Cleopatra“. Dieser Tage steht G. wegen Totschlags vor Gericht. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2024 einen syrischen Sicherheitsmitarbeiter in einer Brandenburger Gemeinschaftsunterkunft erstochen zu haben. Darüber berichtete unter anderem FPÖ-TV.
Bürokratie verhinderte Abschiebung
G. gelangte bereits 2018 nach Deutschland. Sein Asylantrag wurde 2021 rechtskräftig abgelehnt, dennoch verließ er nie das Land. Grund dafür waren Kommunikationsprobleme und Zuständigkeitskonflikte zwischen der Potsdamer Ausländerbehörde und der zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt. Dort lebte G. über Jahre in verschiedenen Unterkünften – wo er sich allerdings nicht besonders gut benehmen konnte.
“Cleopatra” erstach Wachmann
Zwischen 2019 und 2024 wurde G. 18 gleich Mal polizeilich erfasst, unter anderem wegen Bedrohung, Körperverletzung und Sachbeschädigung. Konsequenzen gab es natürlich keine, er blieb in Unterkünften untergebracht, wo es immer wieder zu Konflikten kam. Im Mai 2024 kam es dann zur totalen Eskalation: G. soll den syrischen Wachmann erstochen haben.
Unterbringung im Frauengefängnis
Vor Gericht fordert G., mit seinem Fantasienamen „Cleopatra“ angesprochen zu werden, und besteht auf die Unterbringung im Frauengefängnis. Ein psychiatrisches Gutachten hält “Cleopatra” zwar für voll schuldfähig, ob aber tatsächlich eine echte “Transidentität” vorliege, sei zweifelhaft. Hinweise auf eine schwere Persönlichkeitsstörung und narzisstische Tendenzen seien nicht auszuschließen.
Abgeschoben wird der offenkundig gefährliche Mann nicht, der Staat bleibt einmal mehr untätig – dabei ist die Rechtslage eigentlich eindeutig.