Der Familiennachzug katapulitiert die Zahl der Einwanderung nach oben. Von Regierungsseite gibt es gegen diese Entwicklung keine wirksame Maßnahme.

13. Juni 2025 / 09:19 Uhr

Karner hat keine Ahnung, wie hoch der Familiennachzug nach Artikel 8 EMRK ist!

Dass der angebliche Stopp des Familiennachzugs durch die Verlierer-Ampel nur eine Täuschung der Bevölkerung ist, hat FPÖ-Chef Herbert Kickl schon in einer Parlamentsrede erkannt. Ein Schmankerl aus dem ÖVP-Innenministerium bestärkt nun seine Behauptung.

Keine Statistik vorhanden

Als nämlich die freiheitliche Abgeordnete Irene Eisenhut in einer parlamentarischen Anfrage wissen wollte, wie vielen Personen in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 der Familiennachzug unter Bezugnahme auf Art. 8 EMRK gewährt wurden, antwortete ÖVP-Innenminister Gerhard Karner nicht wissend:

Es werden keine entsprechenden Statistiken über eine Verknüpfung des Familiennachzugs mit einer Bezugnahme des Art. 8 EMRK geführt.

Keine Ahnung, wie viele Personen ins Land gelassen wurden

Das heißt: Der Innenminister weiß gar nicht, wie viele Personen sich auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) berufen haben und deswegen ins Land gelassen wurden. Gleichzeitig erklärte Karner diesen Bezug aber zur großen Ausnahme, damit weiterhin jeder ins Land gelassen wird.

Seltsamer Antrag der Verlierer-Ampel

„In Gefahr und in der Not ist der Mittelweg der Tod“, richtete FPÖ-Chef Kickl der „Einheitspartei“ aus, als diese im April einen seltsamen Antrag im Parlament eingebracht hatte. Inhalt kurz zusammengefasst: Stopp der Familienzusammenführung mit Ausnahme der Familienzusammenführung.

Artikel 8 öffnet Grenzen

Kickl wartete mit einem Vergleich dazu auf: Die Regierung würde an der Vordertür ein großes Schild mit der Aufschrift „Geschlossen“ montieren. Bei näherer Betrachtung würde man auf diesem Taferl den Zusatz „vorübergehend bis 30.9.2026“ lesen. Und wenn man dann noch genauer hinschaue, fände man ein Umleitungstaferl zur Rückseite des Gebäudes – „und das ist dann die berühmte Ausnahme mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention: das Recht auf Familienzusammenführung“.

Zusammenfassend stellte Kickl daher fest: Die Familienzusammenführung werde ausgesetzt, außer jemand berufe sich auf das Recht der Familienzusammenführung. Das sei die Kurzfassung dieses Gesetzes.

Im Anhang finden Sie die parlamentarische Anfragebeantwortung durch ÖVP-Innenminister Gerhard Karner an die FPÖ-Abgeordnete Irene Eisenhut:

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