Die FPÖ spricht sich – wieder einmal – dafür aus, Asylwerbern nur noch eine medizinische Notversorgung zu gewähren. Klubobmann Maximilian Krauss brachte heute, Donnerstag, mit den Abgeordneten Wolfgang Seidl und Anton Mahdalik im Wiener Gemeinderat/Landtag einen Resolutionsantrag dazu ein.
Volle Leistungen erst bei Integrations-Nachweis
Nicht nur sollen Asylwerber dann nur noch in Notfällen auf Kosten der Steuerzahler behandelt werden, auch sollen die Kosten für jede Versorgung, die über die Notfallbehandlung hinausgeht, von der Grundsicherung abgezogen werden. Den vollen Zugang zu den Leistungen des Gesundheitssystems soll es erst geben, wenn der Asylantrag positiv beschieden wurde und außerdem weitere Integrationsleistungen erbracht wurden.
Gesundheitssystem schon jetzt überfordert
Grund für den Antrag: die überall spürbare Überlastung des Wiener Gesundheitssystems. An Personal fehlt es überall, Patienten müssen endlose Wartezeiten auf sich nehmen und noch viel länger auf Termine warten. Darunter leiden die Einheimischen, also jene, „die das System über Jahrzehnte mitgetragen haben“, wie Krauss im Landtag sagte. Dass diese Personen jetzt dieselben oder sogar noch schlechtere Leistungen bekommen als jene, die noch nie eingezahlt haben, sei sozialpolitisch untragbar.
Peter Hacker, Stadtrat für Soziales, Gesundheit und Sport (SPÖ), wird deshalb aufgefordert, sich auch im Bund für diese Änderungen einzusetzen und sie in die „Zielsteuerung Gesundheit“ zu übernehmen.
Linke Aktivisten gegen FPÖ-Vorschlag
Bisher bekommen Asylwerber medizinische Rundumversorgung, darunter etwa Schwangerschaftsbegleitung oder Impfungen und alles, was Besitzern einer e-Card zusteht. Bereits bei den blau-schwarzen Koalitionsverhandlungen im Jänner war diese Maßnahme diskutiert worden. Ein Rechtsgutachten kam zu dem Schluss, dass medizinische Notfallversorgung möglich sein muss. Kritik an der freiheitlichen Forderung kam wie erwartet von Menschenrechtsaktivisten, die besonders die Forderung nach Integrationsleistungen als Bedingung für Erhalt des vollen medizinischen Leistungsspektrums ablehnen.
Staat hat großen Handlungsspielraum
Allerdings ist ein solches Vorgehen nicht undenkbar. Solange das menschenwürdige Existenzminimum nicht gefährdet ist, kann die Reduzierung der medizinischen Leistungen auf eine reine Notversorgung rechtlich zulässig sein. Solange lebensrettende Maßnahmen gewährt werden, kommt der Staat seiner Verpflichtung zur Wahrung der Menschenwürde und zum Schutz der körperlichen Gesundheit nach. Auch die EU-Aufnahmerichtlinie spricht nur von einem Mindeststandard, also notwendigen Behandlungen. Der Staat hat hier großen Handlungsspielraum, den Zugang zu nicht dringend notwendigen Leistungen einzuschränken. Der verfassungsrechtliche Gleichheitsgrundsatz wird dabei nicht angerührt, denn Asylwerber unterscheiden sich von den eigenen Staatsbürgern, aber auch anerkannten Asylanten. Das öffentliche Interesse, durch reduzierte medizinische Leistungen als Einwanderungsland weniger attraktiv zu sein, ist ebenso im Einklang mit europäischem Recht.