Zufrieden nahm die niederösterreichische FPÖ-Landesrätin Susanne Rosenkranz den öffentlichen Widerruf einer im Landwirtschaftskammerwahlkampf verbreiteten Falschbehauptung des ÖVP-Bauernbundes zur Kenntnis. Rosenkranz hatte gegen die „Fake News“ Klage eingereicht, woraufhin sich die beklagte Parteiorganisation zu einem Widerruf und der Übernahme aller Verfahrenskosten verpflichtete.
ÖVP hat „Fake News“ verbreitet
„Ich freue mich, dass wir die Angelegenheit vollständig im Sinne der Gerechtigkeit abschließen konnten“, kommentierte die freiheitliche Landesrätin gestern, Samstag, in einer Aussendung den via APA-OTS veröffentlichten Widerruf des ÖVP-Bauernbundes. „Der Bauernbund und (Landwirtschaftskammerpräsident) Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) haben schlicht und einfach ´Fake News
` verbreitet. Und diese Unwahrheiten wurden jetzt gerichtlich aus dem Weg geräumt“, zeigte sich die Landespolitikerin über den Sieg der Wahrheit erfreut.
Bundesregierung für Problem verantwortlich
In einer Aussendung hatte der ÖVP-Kammerpräsident Ende des Vorjahres zum Thema „Renaturierung“ behauptet, dass Rosenkranz eine Enteignung von Landwirten gefordert habe. Eine bewusste Verdrehung der Tatsachen, um die Bauern gegen die FPÖ aufzuwiegeln.
Denn tatsächlich hatte die in Niederösterreich für „Renaturierung“ zuständige Politikerin davor gewarnt, in ein EU-Vertragsverletzungsverfahren hineinzulaufen, nachdem uns die grüne Klimaministerin Leonore Gewessler die bauernfeindliche EU-Renaturierungsverordnung eingebrockt hatte. Und sie merkte lediglich an, dass am Ende wohl die Bundesregierung enteignen werde müssen.
Kampagne mit unlauteren Mitteln
Dass die ÖVP dem vom Gericht angebotenen Vergleich erst Tage nach der Landwirtschaftskammerwahl zustimmte und umsetzte, hält die Landesrätin für nicht zufällig. „Hier wurde einfach mit unlauteren Mitteln Stimmung gegen mich und die FPÖ gemacht und im Bauernkammerwahlkampf kampagnisiert“, stellt die Landesrätin fest.
Dass der Bauernbund im Unrecht war, zeige sich schon allein darin, dass es sich um keinen Vergleich im klassischen Sinn handele, denn sie habe in keinem einzigen Punkt nachgegeben.