Nachdem Peter Pilz sein Buch zum Fall Pilnacek veröffentlicht hatte, zeigte ihn einer der Ermittler wegen übler Nachrede an. Heute, Mittwoch, war der erste Verhandlungstermin vor dem Wiener Straflandesgericht.
Mit seinem Buch “Pilnacek – Tod des Sektionschefs” sorgt der ehemalige Nationalratsabgeordnete Pilz (Grüne, später Liste Jetzt) weiterhin für Aufsehen.
Pilz wirft der Polizei vor, bei den Ermittlungen zum Tod von Christian Pilnacek, dem früheren Sektionschef im Justizministerium, Grenzen überschritten zu haben. Wie von unzensuriert berichtet, sind an der offiziellen Darstellung, Pilnacek hätte am 20. Oktober 2023 Suizid begangen, immer größere Zweifel aufgekommen.
Pilnaceks Telefon wurde nicht ausgewertet
In einer Serie von Artikeln fragte Pilz’ Nachrichtenportal ZackZack nach dem Vorgehen der Ermittler – etwa, ob die Polizei den Fundort ordnungsgemäß gesichert und ob sich die Polizei der Weisung der Notärztin, eine Obduktion durchzuführen, verweigert hätte. Auch die Übernahme von Pilnaceks persönlichen Gegenständen, etwa seines Mobiltelefons, war Thema der Enthüllungen.
Gegen Polizisten wird selbst ermittelt
Hannes Fellner, Chefinspektor im Bereich Leib und Leben im Landeskriminalamt Niederösterreich, verklagte Pilz schon im vergangenen Jahr wegen übler Nachrede. “Vollinhaltlich unwahr” seien die erhobenen Vorwürfe, sagte dazu Fellners Anwalt Peter Zöchbauer. Gegen Fellner wird seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt.
Als die Klage von Fellner eingebracht wurde, sei ihm nicht bewusst gewesen, dass der Polizist bereits selbst von der WKStA als Beschuldigter geführt wird, so Pilz. Es sei seine Aufgabe, Tatsachen festzustellen, er habe Fellner nicht des Amtsmissbrauchs bezichtigt, sondern lediglich zum Tatsachensubstrat beigetragen. Die Prüfung sei Aufgabe der Strafverfolgungsbehörden, weil es sich bei der Straftat des Amtsmissbrauchs um ein Offizialdelikt handelt. Er habe sich nicht ausdrücklich auf Fellner bezogen, so Pilz.
“Warum ist das passiert?”
Warum war es nötig, Pilnaceks Telefon sicherzustellen, fragte sich Pilz in der Verhandlung und wieso ist das Gerät dann verschwunden? Wenn es von der Polizei sichergestellt sei, dann wäre es Aufgabe der Behörden, dieses bei der Staatsanwaltschaft vorzulegen und auswerten zu lassen. Das Handy wurde allerdings der Witwe übergeben, die Staatsanwaltschaft Krems wurde auch nicht über die Existenz des Telefons informiert, sagte Pilz aus.
Pilz unzufrieden mit Antworten
Pilz zeigte sich unzufrieden mit den Antworten, die er von Fellner und seinem Stellvertreter bekommen hatte. Drei große Probleme sieht er an dem Fall: Dass der Tatort nicht ausreichend gesichert wurde, die Obduktion verhindert wurde und man das Telefon “verschwinden” ließ. Auf Nachfrage des Richters erklärte Pilz, er sehe keinen Unterschied darin, ob das Gerät nun wirklich unauffindbar ist oder der Witwe übergeben wurde. Auch die Staatsanwaltschaft Krems soll Pilz nur sparsame Antworten gegeben haben.
Seine Anfrage würde hingegen journalistischen Standards entsprechen. Eine Anordnung zur Hausdurchsuchung habe es seitens der Staatsanwaltschaft nicht gegeben.
“Polizeilicher Putztrupp aus St. Pölten”
Als “polizeilicher Putztrupp aus St. Pölten” wurde die Polizei auf ZackZack bezeichnet. Pilz führte aus, damit seien Beamte gemeint, die statt nach der Todesursache eines Verstorbenen nach Datenträgern suchen. Warum sollten sie auch nach Datenträgern suchen, die ÖVP-Politiker belasten könnten, meinte Pilz. Die Polizei hätte sich eben wie besagter “Putztrupp” verhalten: Den Laptop Pilnaceks hätten sie bekommen, das Telefon aber loswerden wollen. Der entscheidende Punkt sei, dass die Staatsanwaltschaft über Pilnaceks Handy nicht informiert war, das Gerät dafür aber rechtswidrig im Rahmen eines Erbschaftsprozesses übergeben wurde. Sowohl die Rechtsgrundlage als auch die Zuständigkeiten hätten sich bei den Ermittlungen ständig geändert.
Die Vermittlung des Berichts an die Staatsanwaltschaft Krems habe nicht stattgefunden, so Pilz. Das Verhalten der Kremser Staatsanwaltschaft sei genauso fragwürdig wie das Vorgehen des niederösterreichischen Landeskriminalamts.
Notärztin wollte Obduktion anordnen
Anschließend wurden noch zwei Zeuginnen vernommen: Die Polizistin, die damals für die Erhebungen am Tatort zuständig war, meinte, es habe keinen Druck gegeben, die Obduktion von Pilnaceks Leichnam zu verhindern. Die zuständige Notärztin hätte eine Obduktion anordnen wollen und wäre dann von der Zeugin darauf aufmerksam gemacht worden, dass dies nur die Staatsanwaltschaft machen könnte. Dann wurde auch noch jene Mitarbeiterin des ehemaligen Nationalratspräsidenten Wolfgang Sobotka gehört, die Pilnacek abgeholt hatte, nachdem er wenige Stunden vor seinem Tod betrunken mit dem Auto unterwegs war und von der Polizei gestoppt wurde. Das Telefon habe sie zusammen mit anderen Gegenstände in einem Plastiksackerl Pilnaceks Witwe übergeben. Auf weitere Fragen wollte sie nicht antworten, weil gegen sie bereits wegen des Verdachts der Falschaussage ermittelt wird.
Am Freitag, dem 25. März geht der Prozess weiter.