Die FPÖ-Niederösterreich und Landesrätin Susanne Rosenkranz haben heute, Donnerstag, Klage gegen NÖ-Landwirtschaftskammerpräsident Johannes Schmuckenschlager (ÖVP) eingebracht.
Schmuckenschlager habe behauptet, dass Rosenkranz im Zuge eines Interviews mit der Tageszeitung Die Presse zum Thema “Renaturierung” eine Enteignung von Bauern gefordert hätte. Das sei schlicht unwahr, sagte Susanne Rosenkranz in einer Aussendung.
Rosenkranz warnte vor Enteignungen
Wahr sei vielmehr, dass Rosenkranz davor gewarnt habe, dass es durch die EU-Renaturierungsverordnung zu Enteignungen durch die Bundesregierung kommen könnte. Verantwortlich dafür sei die ÖVP-geführte Bundesregierung, deren Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) gegen den Widerstand des Großteils der Betroffenen „diesem Unsinn“ zugestimmt habe. Dadurch bestehe die Gefahr, dass Österreich ins nächste Vertragsverletzungsverfahren hineinlaufe.
Gezwungen, Rechtsweg einzuschlagen
Wörtlich sagte die FPÖ-Landesrätin:
Da Schmuckenschlager trotz mehrmaliger Aufforderungen seine Falschbehauptungen nicht richtiggestellt hat, sehe ich mich gezwungen, den Rechtsweg einzuschlagen.
Die von Schmuckenschlager getätigten Aussagen würden den zivilrechtlichen Tatbestand der Ehrenbeleidigung und der Kreditschädigung. (§ 1330 Abs 1 und Abs 2 ABGB) erfüllen, so Rosenkranz, die ihr Recht auf Unterlassung, Beseitigung und Widerruf in Anspruch nimmt. Darüber hinaus werde durch die Verbreitung dieser Behauptung der objektive und subjektive Straftatbestand der Üblen Nachrede (§ 5 Abs 1 iVm § 111 Abs 1 und 2 StGB) in der Form eines Medieninhaltsdelikts (§ 1 Abs 1 Z 12 MedienG) verwirklicht.
Weiters fordert Rosenkranz eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung von Schmuckenschlager, in der er sich verpflichtet, es ab sofort zu unterlassen, die wörtliche oder sinngleiche Behauptung, Landesrätin Susanne Rosenkranz habe zur Enteignung der Bäuerinnen und Bauern durch die Bundesregierung aufgerufen, zu unterlassen.
Unwahrheit verbreitet
Gegenüber unzensuriert meinte Landesrätin Rosenkranz:
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene, die immer auf die Tonalität achten und sich gerne über die Verrohung der Sprache und pointierte Formulierungen echauffieren, bei sich selbst andere Maßstäbe anlegen. Wir wären schon froh, wenn nicht die Unwahrheit verbreitet wird.
Auch Hanger’sches ÖVP-Märchen widerlegt
Wie berichtet, war erst vor wenigen Tagen ÖVP-Nationalratsabgeordneter Andreas Hanger vom Gericht in die Schranken gewiesen worden, weil er Falschaussagen über NÖ-Landesrat Christoph Luisser in Umlauf gebracht haben soll. Das Handelsgericht Wien widerlegte ein weiteres ÖVP-Märchen und verpflichtete Hanger im erstinstanzliche Urteil zu Unterlassung, Widerruf und Kostenersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.