Olga Voglauer

Voglauer muss tief in die Tasche greifen: Das Gericht verurteilte sie zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro, dazu kommen die Verfahrenskosten.

8. Oktober 2024 / 08:33 Uhr

Grüne Voglauer scheitert mit Ausrede vor Gericht gegen Patrioten Sellner und muss zahlen

Olga Voglauer, die Generalsekretärin der Grünen, hatte fälschlicherweise behauptet, dass der politische Aktivist Martin Sellner einen Hitlergruß gezeigt hätte. Dieser Versuch, Sellner zu verleumden, endete nicht nur mit einer gerichtlichen Niederlage, sondern auch mit einer lächerlichen Ausrede: Ein kaputter Laptop soll angeblich dafür verantwortlich gewesen sein, dass Voglauer ihre Strafe nicht fristgerecht abgewickelt hatte.

Die große Anschuldigung: Hitlergruß ohne Beweis

Alles hatte mit einer harmlosen Lesung von Sellner in Saarbrücken begonnen, die von Gegenprotesten begleitet worden war. Voglauer sah in diesem Ereignis eine Möglichkeit, sich auf X (ehemals Twitter) zu profilieren: Wie das Freilich Magazin berichtet, behauptete sie in einem Betrag, Sellner habe bei der Demo den Hitlergruß gezeigt – und das ohne jeglichen Beweis. Als sich herausstellte, dass die Behauptung schlichtweg falsch war und auf den Aufnahmen der Polizei kein Hitlergruß zu sehen war, blieb Voglauer nichts anderes übrig, als vor Gericht zu erscheinen. Das Ergebnis? Eine deftige Niederlage. Sellner klagte wegen Verleumdung und bekam Recht.

Der “kaputte Laptop” als Ausrede

Nun könnte man meinen, die Angelegenheit wäre mit einem Widerruf und der Übernahme der Verfahrenskosten erledigt gewesen. Doch Voglauer machte alles nur noch schlimmer. Als sie den vom Gericht geforderten Widerruf nicht rechtzeitig auf ihren sozialen Kanälen verbreitete, präsentierte sie eine Ausrede, die fast zu gut ist, um wahr zu sein: Ihr Laptop sei kaputt gewesen. In Zeiten, in denen Politiker am liebsten über digitale Souveränität und Datenschutz sprechen, konnte Voglauer angeblich keinen funktionierenden Laptop auftreiben. Einen Monat lang blieb sie „untätig“, bis das Gerät endlich repariert war.

Ein Gericht lässt sich nicht so leicht täuschen

Das Gericht fand diese Begründung weder überzeugend noch akzeptabel. Es stellte klar, dass die Politikerin genug Zeit gehabt hätte, ihren Laptop zu reparieren – oder, und dies sollte man von einer Politikerin im Jahr 2024 erwarten können, alternative Wege zu finden, um den Widerruf zu veröffentlichen. Schließlich ist es heutzutage nicht schwer, eine öffentliche Entschuldigung per Smartphone oder an einem anderen Rechner zu verfassen, vor allem wenn man weiß, dass einem eine Geldstrafe droht. Letzten Endes bekam Voglauer eine Geldstrafe in Höhe von 5.200 Euro aufgebrummt. Dazu kommen noch die Kosten für den Exekutionsantrag und weitere anfallende Gebühren.

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