Nach der Beschwerde des oberösterreichischen Privatsenders RTV über die ORF-Haushaltsabgabe bei der Europäischen Kommission könnte es sogar sein, dass der ORF sämtliche bisher eingehobenen Gebühren an die Seher zurückzahlen muss.
Hörbehinderte befreit, Sehbehinderte nicht
Dieses Szenario schilderte Rechtsanwalt Michael Schilchegger, der auf mehreren Ebenen gegen diese ORF-Zwangsgebühr vorgeht, in einem Gespräch mit FPÖ TV. Und weil es die kuriose Situtation gibt, dass zwar Hör-, aber nicht Sehbehinderte von der Haushaltsabgabe befreit sind, sucht Schilchegger einen Kläger mit Sehbehinderung, für diesen er unentgeltlich eine Klage beim Verfassungsgerichtshof einbringen möchte.
Diskriminierung von Unternehmern
Es zeige, so der Rechtsanwalt, wie unsachlich der ORF-Beitrag, dessen Höhe niemals in den ORF-Gremien beschlossen worden wäre und der die Unternehmer, die die Haushaltsabgabe nach der Anzahl der Mitarbeiter entrichten müssen, diskriminiert, sei.
Unfaires Wettbewerbsverhältnis
Schilchegger ortet in der ORF-Haushaltsabgabe ein unfaires Wettbewerbsverhältnis gegenüber privaten Sendern wie RTV. Neben den 720 Millionen Euro jährlichen Einnahmen aus der Zwangsgebühr erwarte sich der ORF auch noch 200 Millionen Euro aus Werbeeinnahmen. Dem nicht genug, wäre dem ORF, weil er mit diesen Einnahmen offenbar nicht auskommt, von der schwarz-grünen Regierung auch noch eine „Kompensation“ von zehn Millionen Euro aus dem Budget zugesagt worden. Der Steuerzahler müsse also nochmals in die Tasche greifen, was – laut dem Rechtsanwalt – dem Europäischen Wettbewerbsrecht widersprechen würde.
FPÖ will Haushaltsabgabe abschaffen
Bei der ORF-Haushaltsabgabe sei noch nicht das letzte Wort gesprochen, sagte Michael Schilchegger. Aber vielleicht werden die rechtlichen Schritte bald nicht mehr notwendig sein: Nämlich dann, wenn die FPÖ nach der Nationalratswahl am 29. September in Regierungsverantwortung kommt und – wie versprochen – die ORF-Haushaltsabgabe wieder abschafft.