Michael Ludwig und Wiener Schnitzel

Die “Schnitzelbonus”-Aktion des SPÖ-Bürgermeisters Michael Ludwig hat ein Nachspiel. Die WKStA ermittelt wegen mutmaßlich zu teuren Werbeeinschaltungen.

15. Juli 2024 / 11:17 Uhr

Verdacht der Untreue: Staatsanwalt untersucht 2,4 Millionen Euro teure Kampagne für “Schnitzelgutschein”

Ob dem Wiener SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig gestern, Sonntag, das obligate Wiener Schnitzel im Hals stecken geblieben ist? Der Verdacht liegt nahe, nachdem bekannt wurde, dass die Staatsanwaltschaft Ermittlungen zum Wiener Gastro-Gutschein durchführt.

“Schnitzelbonus” mit Millionen Euro beworben

Konkret untersucht die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) die Vergabe von Inseraten in Medien rund um die Wiener Gastro-Gutscheinaktion im Jahr 2020. Es besteht der Verdacht der Untreue, weil im Zuge dessen 2,4 Millionen Euro ausgegeben wurden, um die Aktion nach dem ersten Covid-19-„Lockdown“ zu bewerben. Werbeeinschaltungen für den „Schnitzelbonus“ erfolgten in der Gratiszeitung Heute, in Der Standard oder in der Kronen Zeitung.

Kritik auch vom Stadtrechnungshof

Bereits der Stadtrechnungshof hatte die Frage in den Raum gestellt, ob die Ausgaben für die Inserate notwendig gewesen waren, da über die Gutscheine ohnehin breit medial berichtet, diese versendet und auch mit einem Begleittext versehen wurden. Die Gastro-Gutschein-Aktion verschlang insgesamt 34 Millionen Euro.

Wird Ludwig als Beschuldigter geführt?

Weil rund um die WKStA-Ermittlungen dem Vernehmen nach noch einiges im Dunkeln liegt, hat die FPÖ im Wiener Gemeinderat eine Anfrage an SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig gestellt. „Wir erwarten uns im Sinne der Transparenz eine umgehende Beantwortung“, heißt es in einer Aussendung. Die Freiheitlichen wollen Auskunft darüber, aufgrund welcher Delikte aktuelle ermittelt wird, ob Ludwig als Beschuldigter oder Verdächtiger geführt wird, ob Ludwigs Ziehung der Notkompetenz, die für die Blauen nicht nachvollziehbar ist, Teil der Ermittlungen ist, oder wie zum Beispiel die Auswahl der Medien bei der Inseratenvergabe getroffen wurde.

Die Ermittlungen der WKStA hatte eine anonyme Anzeige ausgelöst. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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