„Das ist eine knallende Ohrfeige für ein Propagandainstitut, das nachweislich jegliche Objektivität verloren hat“, schrieb Gerald Grosz auf X, nachdem das Oberlandesgericht (OLG) Wien den ORF medienrechtlich wegen Ehrverletzung und Verletzung der Unschuldsvermutung gegen seine Person verurteilt hatte.
ORF muss Urteil im Hauptabendprogramm vorlesen
Das Urteil ist rechtskräftig, denn nach der Berufsverhandlung heute, Donnerstag, vor dem OLG Wien ist kein ordentliches Rechtsmittel mehr zulässig. Nun muss der ORF die Urteilsveröffentlichung im Hauptabendprogramm vorlesen und Schadenersatz leisten. Grosz bemerkte auf X:
Nun haben wir es schwarz auf weiß. Der ORF hat im Präsidentschaftswahlkampf mit übler Nachrede operiert. Der ORF hat mir eine strafrechtliche Verurteilung unterstellt, die es nie gegeben hat. Der ORF hat nun ein Urteil, das besagt, dass er die Objektivität zum Nachteil eines Kandidaten in einer Wahlauseinandersetzung schwer verletzt hat. Das ist eine Bankrotterklärung für den Öffentlich-Rechtlichen.
16 Monate langer Prozess
Laut Grosz habe der ORF den Prozess 16 Monate unter Einsatz von Zwangsgebühren in die Länge gezogen und damit den unwahren Eindruck einer strafrechtlichen Verurteilung seiner Person erweckt.
Dieser unwahre Eindruck sei insbesondere auch durch die vorab erwähnten strafgerichtlichen Verurteilungen ehemaliger BZÖ-Mitglieder „auf Schiene gebracht“ worden, so die Senatspräsidentin Natalia Frohner in der mündlichen Urteilsbegründung. Damit hat das OLG Wien die vom Erstgericht angenommene Verletzung der Ehre von Gerald Grosz und auch der Unschuldsvermutung (Entschädigungsansprüche iS der §§ 7, 7b MedienG sowie Anspruch auf Urteilsveröffentlichung nach § 8a Abs 6 MedienG) zur Gänze bestätigt.