Ein interessanter Fall am Bezirksgericht Fünfhaus in Wien kam nun an die Öffentlichkeit. Demnach steht die Bezirksleitung Penzing des SPÖ-nahen Vereins „Aktion Kritischer Schüler_innen“ (AKS) vor der Auflösung.
Aufenthalt unbekannt
Brisant ist, dass das Gericht den Aufenthalt der Bezirksleitung als „unbekannt“ angibt. Deshalb wurde in dieser Rechtssache mit MMag. Annemarie Entschev ein Abwesenheitskurator bestellt. Nachgefragt, warum der Aufenthalt der AKS-Bezirksleitung unbekannt sei, wollte Rechtsanwältin Entschev gegenüber unzensuriert keine Auskunft geben.
“Längere Zeit keine Tätigkeit entfaltet”
Zuständig für Vereinsangelegenheiten ist die Landespolizeidirektion Wien (LPD). Die Pressestelle gab uns dazu folgende Auskunft:
Gemäß § 29 Abs. 1 Vereinsgesetz 2002 (VerG) kann bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 11 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) jeder Verein aufgelöst werden, wenn er den Bedingungen seines rechtlichen Bestands nicht mehr entspricht. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Verein längere Zeit hindurch keine Tätigkeit entfaltet.
Keine Stellungnahme der AKS
Hat also die „AKS-Filiale“ in Penzing längere Zeit hindurch keine Tätigkeit mehr entfaltet? Unzensuriert fragte unter der auf der Webseite der AKS angegebenen Telefonnummer nach. Ein freundlicher Herr versprach gestern, Dienstag, zwar einen Rückruf der Bundes-Chefin („noch heute“), doch ist dieser bis dato nicht erfolgt. Offen bleibt daher die Frage, ob Fördergelder, die womöglich kassiert worden sind, zurückgezahlt werden müssen.