Neben dem Corona-Entschädigungsfonds, der bereits in Umsetzung ist, wird mit Neujahr das nächste Leuchtturmprojekt der FPÖ in Niederösterreich gestartet: Die Wirtshausprämie zur Rettung der Gasthäuser.
Forderung nach Wirtshausprämie schon 2019
Das vier Millionen Euro schwere Paket für Gastronomie und Tourismus soll das Wirtshaussterben in Niederösterreich eindämmen. LH-Stellvertreter Udo Landbauer (FPÖ) bezeichnete es als wichtigen Bestandteil des ÖVP-FPÖ-Arbeitsübereinkommens. Die Freiheitlichen hatten bereits 2019 im Rahmen eines Sechspunkteplans zum Erhalt der Wirtshauskultur unter anderem eine Wirtshausprämie und eine Übernahmeförderung verlangt.
“Kulturerbe Wirtshaus” pflegen
Tatsächlich ist die Zahl der Gasthäuser in Niederösterreich seit 2000 von 2.800 auf 1.819 zurückgegangen. Jedes dritte hat somit geschlossen. Es sei Aufgabe der Landespolitik, das „Kulturerbe Wirtshaus“ zu pflegen und gezielt zu fördern:
Wir stehen zur heimischen Gastronomie, wir stehen zu unseren heimischen Wirten.
Anträge ab sofort möglich
Ein Betrieb kann bis zu 100.000 Euro erhalten. Um Förderung können Klein- und Mittelbetriebe der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, also Gastronomie oder Hotelbetriebe sowie Campingbetriebe und Betriebe der Privatzimmervermietung, ansuchen. Bis zur Ausschöpfung des verfügbaren Budgets, längstens aber bis Ende 2024, können Anträge über das Wirtschaftsförderungsportal des Landes Niederösterreich gestellt werden.
Voraussetzung: Regionales Speiseangebot
In Orten, in denen die Verpflegungssituation gefährdet ist, wird eine einmalige Unterstützung in der Höhe von 10.000 Euro für die Neueröffnung oder Übernahme des einzigen Gasthauses in der Gemeinde gewährt. Voraussetzung ist ein „regionales Speisen- und Getränkeangebot“. Den größten Teil des Fördervolumens macht die „Gastgeber-Förderung 2024“ für Modernisierung und Attraktivierung von Gastronomie und Hotellerie aus. Unterstützung gibt es im Zuge dieser Förderung etwa für einen neuen Gastgarten, die Einrichtung der Gaststube oder energieeffiziente Küchengeräte.