Bundespräsident Alexander Van der Bellen hat jetzt zu seiner Ermächtigung, den Report24-Journalisten Florian Machl gerichtlich verfolgen zu lassen, Stellung genommen. Diese Stellungnahme „erzwang“ FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker über das Auskunftspflichtgesetz. Hier finden Sie die Anfrage an den Bundespräsidenten und die Auskunft der Präsidentschaftskanzlei.
Verfassung mit Füßen getreten
Hintergrund der Causa ist, dass Florian Machl im September 2022 in einem Online-Medium einen offenen Brief als Teil eines Kommentars veröffentlichte, der bezugnehmend auf Bundespräsident Alexander Van der Bellen und einen von ihm im Rahmen seines Präsidentschaftswahlkampfes getätigten Wirtshausbesuch folgende Passage enthielt:
Dass genau dort Wahlkampf betrieben wird für einen Mann, der die Verfassung mit Füßen tritt und die Spaltung der Gesellschaft zulässt, wie kein anderer vor ihm, ist ein außerordentlich schmerzhaftes Ereignis.
Diese Textpassage genügte offensichtlich, um gegen den Journalisten Machl ein Ermittlungsverfahren gemäß § 117 StGB nach Ermächtigung des beleidigten Bundesprädsidenten einzuleiten und ihn durch das Oberösterreichische Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LVT) zu einer Beschuldigteneinvernahme vorzuladen. In dieser Einvernahme gab Machl an, dass es sich um einen klar ersichtlichen, journalistischen Kommentar handelte und er auf die verfassungsmäßig garantierte Meinungs- und Pressefreiheit und das dadurch abgeleitete Recht zur kritischen Auseinandersetzung mit Personen, die im öffentlichen Interesse stehen, bestehe.
Vom Landesgericht Linz freigesprochen
Wie berichtet, sah das dann der Richter im Prozess Bundespräsident Van der Bellen gegen Journalist Florian Machl am 24. Mai im Landesgericht Linz genau so. Von übler Nachrede keine Rede mehr, der Richter kam zum Schluss, dass diese Wertung zulässig sei und keine Diffamierung darstelle. Er sprach den Angeklagten frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet hat.
Willkürliche juristische Verfolgung eines Journalisten
Auf das Urteil reagierte FPÖ-Verfassungssprecherin Susanne Fürst prompt. Sie meinte in einer Aussendung:
Der Bundespräsident hat sich mit der willkürlichen juristischen Verfolgung eines Journalisten bis auf die Knochen blamiert.
War das ein Einschüchterungsversuch des Bundespräsidenten, um einen unliebsamen Journalisten mundtot zu machen? Schon einmal gab es diese Vermutung, als der „Querschreiberin“ Gundula Walterskirchen von der Presse-Chefredaktion über Nacht mitgeteilt wurde, dass man auf ihre Mitarbeit verzichten wolle. Sie wurde überraschend auf die Straße gesetzt, nachdem sie einen kritischen Artikel über Bundespräsident Alexander Van der Bellen brachte. Unzensuriert berichtete.
Unterstellungen im Zusammenhang mit Amstführung wiegen schwer
Von Einschüchterung eines Journalisten ist in dem Schreiben der Präsidentschaftskanzlei an FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker freilich nichts zu lesen. Auf den Fall „Florian Machl“ ging man konkret gar nicht ein. Allgemein wurde mitgeteilt:
Es ist für den Bundespräsidenten selbstverständlich, dass er sich als Amtsträger und Person der Öffentlichkeit mehr Ehrverletzungen gefallen lassen muss als eine Privatperson. Er macht aber dann von seinem Recht zur Ermächtigung zur Strafverfolgung Gebrauch, wenn Dritte von der Ehrverletzung mitbetroffen und daher zu schützen sind oder wenn ihm Rechtsbruch unterstellt wird. Eine solche Unterstellung wiegt besonders schwer, wenn sie im Zusammenhang mit der Amtsführung des Bundespräsidenten erhoben wird.
Sieben Ermächtigungen zur Strafverfolgung
Van der Bellen lässt sich nicht viel gefallen und kennt bei Beleidigungen im Gegensatz zu seinen Vorgängern kein Pardon. Wie nämlich die Präsidentschaftskanzlei angibt, gab es in der Amtszeit Van der Bellens sieben Ermächtigungen auf Strafverfolgungen, in fünf Fällen bezog sich diese auf Beleidigung und in zwei Fällen auf üble Nachrede. Davon wurde ein Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. In einem weiteren Fall ist die Staatsanwaltschaft nach gemeinnützigen Leistungen des Verdächtigten endgültig von der Strafverfolgung zurückgetreten. In den verbleibenden fünf Fällen kam es zu einem Strafantrag der Staatsanwaltschaft an das Gericht.
Interessant: Bundespräsident Heinz Fischer hat in seiner Amtszeit niemals Ermächtigungen zur Strafverfolgung erteilt. Er hat fünf Anfragen zur Strafverfolgung erhalten und auf alle geantwortet, keine Ermächtigung zu Strafverfolgung zu erteilen. Aus der Amtszeit Thomas Klestil sind fünf Anfragen um Ermächtigung aktenkundig, auf die keine Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt wurde.