Medien hatten FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl bereits im Gefängnis gesehen, weil dieser im Zuge seiner Aschermittwochsrede harte Worte gegen Bundespräsident Alexander Van der Bellen losgeworden war (Mumie, senil). Die Staatsanwaltschaft Ried leitete daraufhin ein Ermittlungsverfahren ein. Nachdem ein bei der Veranstaltung anwesender Beamter des Landesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung einen Bericht verfasst hatte, richtete die Staatsanwaltschaft ein Schreiben an den Bundespräsidenten, ob er in der Causa die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, was in einem derartigen Fall vom Gesetz so vorgesehen ist.
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Keine Ermächtigung
Aus einer Stellungnahme der Bundespräsidentschaftskanzlei hieß es allerdings, dass der Bundespräsident wird keine Ermächtigung zur Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft geben werde.
Viel Nutzen, kein Schaden
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Vermutet werden darf jedenfalls, dass eine andere Entscheidung dem FPÖ-Chef wesentlich genutzt und nicht geschadet hätte. Aufgrund der Strafverfolgung wäre Kickl eine mediale Bühne geboten worden und viele Österreicher hätten das Vorgehen des Bundespräsidenten als Überreaktion verstanden.





