SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig hat in der ORF-Pressestunde offenbart, dass auch er die Gesetze zur Beschäftigung von Asylwerbern nicht kennt.

4. Dezember 2022 / 16:36 Uhr

SPÖ-Ludwig hat keine Ahnung: Asyl-Arbeitserlaubnis gibt es schon

Nicht nur ÖVP-Innenminister Gerhard Karner hat etwa mit seiner „EU-Rückführungsrichtlinie“ offenbart, dass er in Sachen Asylgesetzen wenig Fachkompetenz besitzt. Nicht besser ist Wiens SPÖ-Bürgermeister Michael Ludwig, der heute, Sonntag, zu Gast in der ORF-Pressestunde war.

Man solle „eng mit den Sozialpartnern“ klären, ob Menschen schon während ihres laufenden Asylverfahrens in den heimischen Arbeitsmarkt integriert werden können. Ludwig begründete seinen Vorstoß auch damit, dass es eine dringende Nachfrage nach Arbeitskräften gebe.

Ludwig kennt wohl EU-Richtlinie nicht

Tatsache ist allerdings, dass die EU-Gesetze vorschreiben, dass Asylwerbern der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht verwehrt werden darf. Konkret steht in der Asylaufnahmerichtlinie 2013/33 im Artikel 15:

Beschäftigung

(1)   Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass der Antragsteller spätestens neun Monate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz Zugang zum Arbeitsmarkt erhält, sofern die zuständige Behörde noch keine erstinstanzliche Entscheidung erlassen hat und diese Verzögerung nicht dem Antragsteller zur Last gelegt werden kann.

(2)   Die Mitgliedstaaten beschließen nach Maßgabe ihres einzelstaatlichen Rechts, unter welchen Voraussetzungen dem Antragsteller Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt wird, wobei sie gleichzeitig für einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Antragsteller sorgen.

Selbst wenn ein Asylwerber Rechtsmittel gegen einen negativen Asylbescheid einsetzt darf er Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Drittstaatsangehörige, die legal nach Österreich gekommen sind, dürfen jedoch gegenüber Asylwerbern bevorzugt werden.

Arbeitsmarkt kann mit “Flüchtlingen” nichts anfangen

Allerdings können “Flüchtlinge” kaum am Arbeitsmarkt Fuß fassen, wie unzensuriert berichtete. Im Februar 2020 wurde eingestanden, dass die meisten Asylberechtigten arbeitslos bleiben – Sie leben gemütlich von der Mindestsicherung. Asylwerber, die von der Grundversorgung leben, aber durch Erwerbstätigkeit zu einem Einkommen kommen, verlieren übrigens ihren Anspruch auf die Grundversorgung und müssen einen unrechten Bezug sogar zurückzahlen. Doch das gibt es kaum.

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