Am letzten Montag hatte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne) angekündigt, ihr Amt niederzulegen. Ein Schritt, gegen den sie sich bis zuletzt gewehrt hatte. Doch nachdem bekannt geworden war, dass sie als zuständige Umweltministerin in Rheinland-Pfalz nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in einen vierwöchigen Familienurlaub gefahren war, war sie durch die negative öffentliche Wahrnehmung für die grüne Parteispitze eine zu große Last geworden. Umfragen zufolge halten 73 Prozent der Bundesbürger den Rücktritt für richtig. Doch schon bald wird sich ein warmer Geldregen für’s Nichtstun über die gescheiterte Ministerin ergießen.
Tiefer Sturz, aber weich gefallen
Keine Angst, für Versager aller Art hat die Politiker-Kaste Vorsorge getroffen. Frau Spiegel stehen zumindest 75.600 Euro “Übergangsgeld” zu. Übergangsgeld wird laut Bundesministergesetz für die gleiche Anzahl von Monaten gezahlt, die ein ausgeschiedener Minister Amtsbezüge erhalten hat. Konkret wird der jeweilige Politiker vom Steuerzahler für mindestens sechs Monate (maximal zwei Jahre) weiter alimentiert. In den ersten drei Monaten in Höhe des Monatsgehalts und die restlichen drei Monate (bei sechs Monaten) mit der Hälfte des Bezugs. Ungeachtet, aus welchen Gründen der Politiker aus seinem Amt ausgeschieden ist.
Neue Quotenfrau gesucht
Die grüne Parteiführung steht nun vor der Aufgabe, für Frau Spiegel eine geeignete Nachfolgerin zu finden. Nein, man muss das nicht gendern, denn nach grüner Partei-öLogik muss es wieder eine Frau des linken Parteiflügels sein. Ob die Dame dann auch für ihr Amt geeignet ist, spielt eine untergeordnete Rolle – siehe Frau Spiegel, womit wir wieder am Anfang der Geschichte sind.