Eine dubiose Honorarnote tauchte Monate nach Ausscheiden von Rudolf Anschober (Grüne) als Gesundheitsminister auf. So soll ein gewisser Dr. W. Geld dafür bekommen haben, dass er im Zeitraum Mai bis November 2020 als „Tschechisch-Dolmetscher“ im Zusammenhang mit Covid-19 fungiert hat.
“Dolmetscher” zeigte sich über Honorarnoten-Angebot überrascht
Warum Anschober zu diesem Zeitpunkt einen Übersetzer von Tschechisch auf Deutsch benötigte, fragen sich jetzt die Freiheitlichen. In einer parlamentarischen Anfrage verlangen sie vom Gesundheitsministerium Aufklärung, denn aus der Aktenlage geht auch hervor, dass der „Dolmetscher“ völlig überrascht reagierte, als er von Anschobers Büro Post bekam, in der ihm Geld angeboten wurde. Auf die Aufforderung, seine Bankdaten bekanntzugeben, reagiert W. verblüfft:
Damit habe ich jetzt gar nicht gerechnet, anbei meine Bankdaten. Herzlichen Dank!
2.000 Euro für “Beratungsleistung”
Später wird Dr. W. vom Ministerium aufgefordert, eine „formlose Honorarnote“ zu stellen, was dieser dann am 11. November 2020 auch tat – und zwar mit folgendem Begleittext (im Original):
Guten Abend, im Anhang übermittle ich, wie telef. Akkordiert, die Honorarnote. Freundliche Grüße.
Tags darauf, am 12. November, um 09.51 Uhr erfolgte dann die Übermittlung des Honorars von 2.000 Euro für „Beratungsleistungen Mai bis November 2020“.
Zwölf Fragen an Gesundheitsminister Rauch
Offensichtlich, so FPÖ-Nationalratsabgeordneter Peter Wurm gegenüber unzensuriert, handelt es sich bei Dr. W. um einen gerichtlich beeideten Sachverständigen. Allerdings würden sich rund um dieses „Geschäft“ einige Fragen stellen:
Welche genaue Tätigkeit wurde durch Herrn Dr. W. für Bundesminister a.D. Rudolf Anschober beziehungsweise für sein Kabinett getätigt?
Welchen Zusammenhang ergab diese Tätigkeit mit seinem beruflichen Profil als „gerichtlich beeideter Sachverständiger für Tschechisch“ und „Covid-19“?
Welche konkreten Dolmetsch-Aufgaben hat Herr Dr. W. hier durchgeführt?
Sind im Sozialministerium zu diesen konkreten Dolmetsch-Aufgaben beziehungsweise sonstigen Beratungsleistungen schriftliche Aufzeichnungen beziehungsweise Unterlagen als Beleg für die Tätigkeit und deren Umfang vorhanden?
Warum zeigte sich Herr Dr. W. über die Kontaktaufnahme und das Anbot eines „Honorars“ im Umfang von 2.000 Euro sichtlich „überrascht“?
Warum hat das Sozialministerium Herrn W. zur Stellung einer „formlosen Honorarnote“ aufgefordert?
Insgesamt stellen die Freiheitlichen zwölf Fragen an Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne), um Licht ins Dunkel dieses dubiosen Zahlungsverkehrs zu bringen.